FDP möchte Koranverteilungen stoppen

Die FDP-Fraktion im Düsseldorfer Landtag möchte mit einem Antrag die Koranverteilung in den nordrhein-westfälischen Fußgängerzonen verbieten. Das Problem dabei ist, dass die Landesregierung dafür nicht befähigt ist.
Von PRO
Zumindest in Nordrhein-Westfalen sollen bald keine kostenlosen Korane mehr verteilt werden. Ob die FDP dort für ihren Antrag eine Mehrheit findet, scheint zweifelhaft

350 Mal haben Muslime im vergangenen Jahr in deutschen Fußgängerzonen den Koran verteilt. Die FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag möchte das verbieten. Ihre Politiker kritisieren, dass die Aktionen nur dabei helfen, Mitglieder für den extremen Salafismus zu rekrutieren und damit eine terroristische Vereinigung unterstützen.
Mit dem Antrag, den die Fraktion dafür im Landtag gestellt hat, soll die Landesregierung durch den Bund prüfen lassen, ob die verteilende Organisation „Die wahre Religion“ verboten werden kann. Weil diese nicht nur in Nordrhein-Westfalen tätig ist, ist für ein Verbot das Bundesinnenministerium zuständig. Weder das Ministerium noch der Verfassungsschutz des Bundeslandes äußern sich öffentlich zu dieser Frage, weil sie für ein Vereinsverbot handfeste Beweise für die Vorwürfe brauchen.

In Hamburg seit Mai keine Verteilaktionen mehr

Eine weitere Option wäre es, einzelne Aktionen zu verbieten. Die Hansestadt Hamburg hat seit Mai keine Stände der Koranverteilaktion „Lies!“ mehr genehmigt, weil Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gegen die Anmelder vorliegen. In Aachen hat der abgelehnte Anmelder gegen die Entscheidung geklagt. Die nordrhein-westfälische Stadt hat ein anderes Ordnungsrecht. Mit einem Urteil wird im Frühjahr gerechnet. Der Leiter des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen Burkhard Freier sagte gegenüber dem WDR, dass die Mitglieder der Szene dann eher persönlich als an Ständen Kontakt zu Gleichgesinnten suchten: „mit Rucksack und Rollwagen“.
Die„Lies! GmbH“ verteilt den Koran kostenlos. Dahinter steht die Organisation „Die wahre Religion“ des Salafisten Ibrahim Abou-Nagie. Seit 2011 wird „Lies!“ vom Verfassungsschutz beobachtet. Im Mai 2016 wurde sie nach Erkenntnissen des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes aus dem Handelsregister gelöscht. Laut WDR-Recherchen habe jeder fünfte Islamist, der nach Syrien oder in den Irak ausreist, vorher Kontakt zu „Lies!“ gehabt.

Einnahmen gehen an Salafisten

Für den stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Joachim Stamp gibt es ausreichend Anlässe für ein Verbot des Netzwerks. Demokraten müssten ein Zeichen setzen und dürften sich nicht alles bieten lassen, sagte der FDP-Politiker der Tageszeitung Die Welt. Zudem vermuten die Liberalen, dass man Abou-Nagie wegen Steuerhinterziehung belangen kann.
Hinter der Aktion „Lies!“ steckt laut WDR ein verdecktes Spendensystem: Demzufolge müssen die Verteiler den Koran für bis zu sieben Euro ankaufen, obwohl die Bücher vom „Lies!“-Netzwerk nur für maximal zwei Euro beschafft werden. Die Mehreinnahmen fließen laut FDP-Recherchen in die Kasse des Salafisten-Netzwerkes und sind gewerblich erwirtschaftet. Laut Innenministerium ist die Koranverteilung für sich genommen rechtlich grundsätzlich nicht sanktionierbar.
Gegenüber dem WDR betonte FDP-Politiker Stamp, dass sich der politische Vorstoß seiner Partei in keiner Weise gegen den Koran oder Muslime allgemein richtet. Ein gemeinsamer Antrag aller Fraktionen ist laut Tageszeitung Die Welt eher unrealistisch. Die SPD beispielsweise hält das Vorgehen der FDP für „nicht hilfreich“: „Man macht Verbote, aber man spricht nicht darüber“, wird ein Abgeordneter zitiert. (pro)„Koran-Experiment“ ohne Erkenntnisse (pro)
Khorchide: Offener und lebensbejahender Islam (pro)

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