Soll die islamische Rechtsprechung Scharia für Muslime in Deutschland in Einzelfällen zur Geltung kommen? Einen entsprechenden Vorstoß des rheinland-pfälzischen Justizministers Jochen Hartloff hat nun die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) ausführlich kommentiert. "Diese Idee stärkt nicht die Religionsfreiheit, sondern schränkt sie ein", schreibt FAZ-Redakteur Georg Paul Hefty.
Von PRO
Foto: Gina Sanders/fotolia
Hefty vergleicht in seinem Kommentar das Grundgesetz mit den Zehn Geboten und der Scharia. "So wie das Grundgesetz nicht Teile der staatlichen Rechtsausübung und Rechtsprechung den Zehn Geboten überantworten, sondern allenfalls den Geist der Zehn Gebote in veränderliches staatliches Recht übernehmen darf, so kann es auch nicht hinnehmen, dass im Ganzen oder auf einzelnen Feldern des Rechtsalltags die Scharia unmittelbar wirkendes Recht wird", argumentiert der Journalist.
Es sei eindeutig ein Menschenrecht, von der regional tradierten Religion Abstand zu nehmen. "Dies ist zugleich die höchste Schwelle gegen die Zulassung der Scharia in Streitfragen unter Muslimen in Deutschland und in der EU", schreibt Hefty. Eine Zulassung würde Muslime gleich welcher Glaubenstiefe der Scharia unterwerfen, sobald die Gegenpartei auf der Anwendung dieses Rechts bestünde. "Gerade im Streitfall sich einem dogmatischen Gläubigen gegenüber als nicht mehr glaubenstreu zu offenbaren – das wäre dann die Voraussetzung, um die Anwendung der Scharia zurückzuweisen und staatliche Gerichte anzurufen –, erzeugt eine hochbrisante Situation, in die von Staats wegen niemand gebracht werden darf", warnt er. Auch würde der Staat des Grundgesetzes bei Zulassung der Scharia in persönlichen Konflikten seine eigenen Staatsbürger muslimischen Glaubens dem Willen fremder Rechtsgelehrter und sogar Religionsrichtern überantworten, die ihre Einbürgerung grundsätzlich ablehnten. "Die Zulassung der Scharia, deren Anwendung in Einzelfällen unkontrollierbar würde, widerspricht dem Schutz der deutschen Muslime und der Integration des Islam als persönliches Glaubensbekenntnis in Europa", stellt Hefty fest.
Deutlich widerspricht der Autor der Ansicht, die Zulassung der Scharia sei kein Problem, da ja auch das katholische Kirchenrecht zugelassen sei. Da werde Unterschiedlichstes gleichgesetzt, kritisiert er. "Jeder Katholik kann sich dem Kirchenrecht durch Austritt oder einfaches Fernbleiben entziehen." Vor allem aber kenne das Kirchenrecht – im Gegensatz zur Scharia – keine körperlichen Strafen für gewöhnliche Gläubige. (pro)
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.
Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Externe Inhalte / Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.