Die streng gläubige Familie Wunderlich aus dem südhessischen Ober-Ramstadt kämpft seit Jahren gegen die Schulpflicht ihrer vier Kinder. Nun verhandelt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg den Fall. Für die Prozessdauer sind mehrere Monate veranschlagt.
„Wir hatten so ein schönes Familienleben“, zitiert die Nachrichtenseite Spiegel Online Vater Dirk Wunderlich auf einem Pressetermin in Straßburg. Die Wunderlichs unterrichteten ihre Kinder zu Hause und weigerten sich, sie in eine öffentliche Schule zu geben. Die Polizei holte die Kinder, die heute zwischen elf und 17 Jahren alt sind, im August 2013 zu Hause ab. Den Eltern wurde wegen ihrer Haltung gegen die Schulpflicht für kurze Zeit sogar das Sorgerecht entzogen.
„Furchteinflößender“ Polizeieinsatz
Die Schulpflicht sei eine „Freiheitsbeschränkung“, sagte Wunderlich, der damals den Einsatz der Polizei in seinen vier Wänden als „furchteinflößend“ beschrieb. Demnach öffnete die Polizei bei der Abholaktion die Tür mit einem Rammbock und ging grob mit Eltern und Kindern um. „Wir hoffen, dass der Gerichtshof eine Linie ziehen wird“, sagte Wunderlich im Hinblick auf den Prozess in Straßburg. Es geht vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof auch um die Frage, welche Mittel der Staat anwenden darf, um die Schulpflicht durchzusetzen.
Bei den Versuchen, sich der Schulpflicht zu widersetzen, zeigte sich die Familie laut dem Darmstädter Echo in der Vergangenheit einfallsreich. Sie gründete beispielsweise eine eigene Privatschule mit dem Vater als Schulleiter und der Mutter als Lehrerin. Das staatliche Schulamt erkannte die Einrichtung allerdings nicht an. Die Wunderlichs planten auch, nach Frankreich auszuwandern, weil dort Hausunterricht weniger streng geahndet wird. Seit 2008 hielt sich die Familie mehrfach in Frankreich, Norwegen und Ungarn auf, um der deutschen Justiz zu entgehen.
In Deutschland gilt die Schulpflicht seit der Weimarer Republik, wonach jedes Kind eine öffentliche oder staatlich genehmigte private Schule besuchen muss. Die Kultusministerkonferenz überschlägt, dass heutzutage 500 bis 1.000 Kinder in Deutschland zu Hause unterrichtet werden. Das Bundesverfassungsgericht lässt kaum Ausnahmen von der Schulpflicht zu. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof sah das bei einem Urteil im Jahr 2006 ähnlich, dass es kein Recht auf Hausunterricht gibt. (pro)
Von: mm