Fall Latzel Ende August erneut vor Gericht

Wegen abfälliger Äußerungen über Gender und Homosexuelle muss sich Olaf Latzel seit 2020 vor Gericht verantworten. Voraussichtlich ab Kalenderwoche 35 wird das Landgericht Bremen den Vorwurf der Volksverhetzung gegen den Pastor neu verhandeln.
Von Norbert Schäfer
Das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen Olaf Latzel wird neu aufgerollt

Der Prozess gegen Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung wird offenbar nicht vor Ende August des Jahres fortgesetzt. Am Montag hat das Landgericht Bremen mitgeteilt, dass „das Verfahren voraussichtlich ab der Kalenderwoche 35 wieder verhandelt werden soll“. Eine offizielle Ladung sei jedoch in dem Prozess noch nicht erfolgt, teilte das Gericht mit. Es handelt sich bisher um Terminabfragen.

Die juristische Bewertung von Äußerungen von Olaf Latzel, die der Pastor in einem Eheseminar seiner St. Martini Gemeinde in Bremen getätigt hatte, zieht sich nun bereits über mehrere Jahre. Der Pastor hatte sich in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ im Oktober 2019 abfällig über das Thema Gender und Homosexuelle geäußert. Die Äußerungen gelangten an die Öffentlichkeit und führten zu einer Anzeige.

OLG erkennt in Freispruch „Begründungsmangel“

Das Bremer Amtsgericht wertete die Äußerungen des Pastors als Volksverhetzung und verurteilte Latzel im November 2020 zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro. Das Landgericht hingegen sprach den evangelischen Theologen 2022 in einem Berufungsverfahren frei. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass Latzels Äußerungen von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Schließlich gab das Oberlandesgericht (OLG) der Hansestadt im Februar 2023 der Revision (Az 1 Ss 48/22 (2 Ss 48/22 GenStA)) der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Latzels statt und verwies das Verfahren wegen Volksverhetzung gegen den Pastor zurück an das Landgericht Bremen. Nach Auffassung des OLG war das Urteil des Landgerichtes wegen „Begründungsmangels“ an das Landgericht Bremen zurückzuweisen. Nun soll sich nach Angaben des Landgerichts ab der Kalenderwoche 35 die Strafkammer 52 erneut mit dem Fall beschäftigen.

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