Innenministerin Nancy Faeser (SPD) plant strikte Maßnahmen gegen Personen ohne deutschen Pass in Deutschland, die terroristische Handlungen auf sozialen Medien befürworten und feiern.
„Islamistische Hetzer, die geistig in der Steinzeit leben, haben in unserem Land nichts zu suchen“, erklärte Faeser laut Medienberichten den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wer keinen deutschen Pass hat und hier terroristische Taten verherrlicht, der muss – wo immer möglich – ausgewiesen und abgeschoben werden.“
Faeser schlug vor, das Ausweisungsrecht zu ändern, um die Abschiebung von Personen zu ermöglichen, die bereits mit einem einzigen Kommentar terroristische Taten gutheißen.
Die geplante Gesetzesverschärfung durch die Bundesregierung folgt als Reaktion auf Hasspostings nach dem Hamas-Angriff auf Israel und dem mutmaßlich islamistischen Messerangriff in Mannheim. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte nach der tödlichen Bluttat auf einen Polizisten Anfang Juni angekündigt, entsprechende Gesetze zu verschärfen. Nach Faesers Willen soll die Änderung nach dem Kabinettsbeschluss zügig im Bundestag diskutiert werden, um eine neue Kategorie für Ausweisungen zu schaffen, die die Billigung von Straftaten umfasst.
Neues Staatsangehörigkeitsrecht tritt in Kraft
Am Donnerstag tritt trotz der aktuellen Ankündigung ein „Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts“ in Kraft. „Menschen, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, können schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden“, lautete es am Mittwoch aus dem Bundesinnenministerium. Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird in Deutschland Mehrstaatigkeit zugelassen. Die bisherige Staatsangehörigkeit und damit einen Teil der Identität bräuchten die Menschen dann nicht aufzugeben, hieß es.
Unter strikten Voraussetzungen ist demnach künftig bereits nach drei Jahren eine Einbürgerung möglich. Wie das BMI am Dienstag mitteilte, würden „die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung strenger“. Als Reaktion auf den zunehmenden Antisemitismus in Deutschland wurde der Fragenkatalog des Einbürgerungstests erweitert.
Zu den Themen Antisemitismus, Existenzrecht des Staates Israel und jüdisches Leben in Deutschland wurden neue Prüfungsfragen aufgenommen. Rassismus, Antisemitismus oder jede andere Form von Menschenfeindlichkeit stünden einer Einbürgerung entgegen. Ebenso, wenn die betreffende Person die Gleichberechtigung von Mann und Frau missachtet oder in einer Mehrehe lebt.