Generell sei die Nutzung von Sozialen Netzwerken für die dienstliche Verarbeitung personenbezogener Daten verboten, heißt es in dem Papier. Mit anderen Worten: Lehrer dürfen ihre Schüler nicht über facebook informieren, wenn etwa eine Unterrichtsstunde ausfällt oder eine Lerngruppe gebildet werden soll.
Als Grund für die Reglementierung nennt das Ministerium deutsche und europäische Datenschutzgesetze, mit denen sich die Nutzung etwa von facebook nicht vereinbaren ließe. Viele der Server auf denen die Sozialen Netzwerke betrieben würden, stünden in den Vereinigten Staaten oder seien Dienstleitungen US-amerikanischer Firmen.
Christine Sattler, eine Sprecherin des Ministeriums, verteidigte gegenüber Spiegel Online die Handreichung, da unter den Lehrern eine "große Unsicherheit" geherrscht habe. Pädagogen halten die Handreichung hingegen für wenig praktikabel, da viele Teenager keine Emails mehr lesen würden und nahezu ausschließlich über soziale Medien untereinander kommunizierten. Zudem seien „offizielle unkommerzielle Dienste für Schüler oft unattraktiv oder sogar zu komplex", zitiert Spiegle Online einen Kritiker des Papiers. Das Ministerium rät, zum „konventionellen Schriftverkehr“ oder zur „Nutzung verschlüsselter E-Mails einschlägiger Anbieter“. (pro)