„Facebook-Pinnwand kein modernes Poesiealbum“

Rund 700 Millionen Facebook-Nutzer gibt es derzeit weltweit. Die Wahrung des Urheberrechts in dem sozialen Netzwerk bleibt nach wie vor eine rechtliche Grauzone. Die sich bietenden Vorteile von "Facebook" werden von rechtlichen Bestimmungen "getrübt", die für manche Jugendliche sogar den finanziellen Ruin bedeuten können.

Von PRO

In Deutschland ist fast die Hälfte aller Nutzer unter 24 Jahren.
Jugendliche und junge Erwachsene nutzen die Seite, um Freunde zu finden
und Kontakte zu pflegen, aber auch um Bilder ihrer Idole oder der
letzten Wochenendparty einzustellen. Mit einem teils leichtfertigen
Umgang bewegen sie sich nicht nur am Rande des Erlaubten, sondern auch
in finanzieller Gefahr.

 Denn das Hochladen von Formelsammlungen, Fotos,
Filmen, Musikstücken oder Texten ohne Erlaubnis, verstößt häufig gegen
das Urheberrecht. Zwar sei es derzeit noch schwierig, Vergehen dieser
Art zu ahnden, aber Experten rechnen damit, dass dies bald möglich ist. Bedenklich ist dabei vor allem das  Weiterverbreiten des entsprechenden
Materials.
Erste Fälle von Privatinsolvenz



"Bei 150 Leuten, die auf die Pinnwand eines Nutzers Zugriff haben, kann man nicht mehr von privater Nutzung und Privatkopie sprechen", betont der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber der "Welt am Sonntag". Es bleibe dabei, dass zur Weiterverbreitung von Bildern oder Formelsammlungen auch deren Lizenz erworben werden muss. Neben Fotos und Videos gelte dies aus Sicht mancher Experten sogar für Links, die auf andere externe Internetseiten hinwiesen.



Mit dem Teilen von Dateien, dem sogenannten "Filesharing" ist klar: Wer die Dateien herunterlädt, verbreitet die urheberrechtlich geschützten Stücke gleichzeitig illegal weiter. Anwender von Online-Tauschbörsen könnten ein Lied davon singen, welche Folgen die "Facebook"-Nutzung für arglose Teenager und dessen Eltern haben kann. 

Wie der "WamS"-Artikel darstellt, hätten sich mittlerweile viele Anwälte darauf spezialisiert, die jugendlichen Nutzer mit horrenden Abmahngebühren zu überziehen. Auch erste Fälle von Privatinsolvenzen sind bekannt. "Für die Anwälte kann die typische Facebook-Seite eines Teenagers 10.000 bis 15.000 Euro wert sein", verdeutlicht der Jurist Solmecke.


Bewusstsein für die Problematik schaffen

Facebook sei selbst dann kein rechtsfreier Raum, wenn die eigene Seite nur für angemeldete Besucher zugänglich ist. Solmecke empfiehlt deswegen absolute Vorsicht im Umgang mit Fotos und CD-Covern. Es gelte, ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen, dass nicht alles, was im Internet derzeit zugänglich ist, auch nichts kostet und die Nutzer diese Dateien schon gar nicht einfach weiterverbreiten dürfen: "Für viele ist die Facebook-Pinnwand aber wie ein modernes Poesiealbum – und da darf man ja auch Fotos einkleben."



Es sei zwingend, so der Jurist, dass etwas passiert, "und zwar ohne dass Eltern immer mit einem Bein in der Pleite stehen, wenn ihre Kinder am Computer sitzen." Im Gespräch ist eine Art "Kultur-Flatrate" mit der sich die Nutzer von Urheberrechtsforderungen "freikaufen" können. Wie dies genau funktionieren soll, ist aber noch nicht sicher. Lina Ehrig, Referentin für Telekommunikation des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale (VZBV) möchte die legale Nutzung von Angeboten im Internet stärken und leichter zugänglich machen: "Aber dafür muss es auch attraktive legale Angebote geben." (pro)

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