Experten geben Empfehlungen für Umgang mit Sterbehilfe

Medizinische Fachgesellschaften haben in einem Papier Richtlinien für den Umgang mit Suizidwilligen herausgegeben. Hintergrund ist die Debatte um ein Sterbehilfegesetz, die derzeit in der Politik geführt wird.
Von Anna Lutz

Allgemeinmediziner, Onkologen, Psychiater, Palliativärzte und weitere Experten sind an einem Papier beteiligt, das nun erstmals Richtlinien für den Umgang mit sterbewilligen Patienten hinsichtlich einer Suizidbeihilfe formuliert. Es richtet sich an Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen. Ein entsprechendes Gesetz gibt es in Deutschland bislang nicht, obwohl sich der Bundestag schon lange damit beschäftigt. 

Die Fachleute mahnen in ihrem Papier eine Beratung der entsprechenden Personen durch Fachleute an. Dabei sollen Sterbewünsche ausdrücklich ernst genommen und ergebnisoffen besprochen werden. Wertschätzung, aber auch die Suche nach den Gründen für die Anfrage nach Suizidbeihilfe sollen dabei eine Rolle spielen.

Bei solchen Gesprächen müsse geklärt werden, ob der Betroffene seine Entscheidung freiwillig und gut informiert trifft. Dazu gehört auch, dass er die Konsequenzen seines Handelns versteht und seine Entscheidung als dauerhaft angesehen werden kann. Deshalb soll es mindestens zwei Beratungen geben, zwischen denen ein Mindestabstand von vier Wochen liegt.

Der Ratsuchende soll auch dann weiter begleitet werden, wenn er sich gegen einen Suizid entscheidet. Auch Angehörige sollen Hilfe erhalten und die Mitarbeiter von Organisationen, die mit Suizidwünschen zu tun haben, entsprechend geschult werden. 

Das Papier betont zum einen das vom Bundesverfassungsgericht 2020 gestärkte Recht auf Selbstbestimmung, zum anderen aber auch die Notwendigkeit von Suizidprävention. Erst nach sorgfältiger Klärung jedes einzelnen Falls sollen weitere konkrete Schritte erfolgen. Die Richtlinie warnt davor, Sterbehilfe proaktiv anzubieten.

Fachorganisationen uneinig

Dass die Fachorganisationen bei diesen Leitlinien mindestens stark miteinander gerungen haben, wurde kurz nach Erscheinen am Donnerstag klar. Das Nationale Suizidpräventionsprogramm und die Deutsche Akademie für Suizidprävention stellten in einer eigenen Pressemitteilung fest, dass sie die Richtlinien zwar unterstützen und bei ihrer Erstellung mitgewirkt haben. Aber auch zwei Punkte darin kritisch sehen. 

Zum einen halten sie den Mindestzeitabstand zwischen den Beratungsgesprächen von vier Wochen für zu kurz. „Wir schlagen einen Zeitraum von sechs Monaten vor, der bei einer absehbar zum Tode führenden Erkrankung oder anderen gewichtigen Umständen begründet verkürzt werden kann“, teilen sie mit. 

Zum anderen fordern sie, dass die beratend tätigen Experten keinesfalls auch an einem späteren Suizid beteiligt sein dürften. „Aus wissenschaftlichen und ethischen Gründen sollten beide Personen, die die Freiverantwortlichkeit beurteilen, von Organisation und Durchführung des assistierten Suizids unabhängig sein“, heißt es in der Stellungnahme, die ebenfalls einräumt, dass dies organisatorische Hürden schafft.

Gesetz lässt auf sich warten

Nicht nur Mediziner und andere Fachleute streiten derzeit über die Möglichkeit von Sterbehilfe in Deutschland. Derzeit arbeiten Abgeordnete des Deutschen Bundestages parteiübergreifend an mindestens einem Gesetzesentwurf. Der Prozess gestaltet sich schwierig, da ein bereits verabschiedetes Gesetz in der Vergangenheit vom Bundesverfassungsgericht kassiert wurde. Ein zweiter Anlauf für ein neues Gesetz scheiterte, weil zwei Entwürfe jeweils nicht die nötige Mehrheit im Plenum des Bundestages erhielten. 

Obwohl es kein Gesetz gibt, haben Gerichte Suizidbeihilfe aber als legal eingestuft und entsprechende Organisationen sind in der Bundesrepublik tätig. Auch Ärzte führen passive Sterbehilfe durch, bei der sie etwa Sterbewilligen Mittel zur Selbsttötung zur Verfügung stellen. Regelmäßig werden derlei Fälle aber neu vor Gericht verhandelt. Daher fordern manche Experten ein neues Gesetz.

Hilfe bei Suizidgedanken

Denken Sie darüber nach, sich das Leben zu nehmen? Holen Sie sich Hilfe, zum Beispiel bei der Telefonseelsorge. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800-1110111 oder 0800-1110222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.

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