Evangelische Allianz kritisiert Benachteiligung von Familien

Die Deutsche Evangelische Allianz hat die Entscheidung über das Betreuungsgeld kritisiert. Die Wahlfreiheit von Eltern werde eingeschränkt, teilte Generalsekretär Hartmut Steeb mit. Eine prominente Christin verteidigt indes ihr Nein zum Betreuungsgeld.
Von PRO
Hartmut Steeb sieht in der Entscheidung aus Karlsruhe eine weitere Benachteiligung von Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen möchten
Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA), Hartmut Steeb, erklärte am Dienstag gegenüber pro, die Entscheidung aus Karlsruhe zu bedauern. Formal sei das Urteil zwar nachvollziehbar, weil der Bund für das Betreuungsgeld nicht zuständig sei. „Der Bund hat aber auch Millionen in den Ausbau der Krippenbetreuung eingesetzt, obwohl er dafür eigentlich auch nicht zuständig wäre“, sagte Steeb. „Faktisch bedeutet das Urteil damit eine erneute Benachteiligung des Familienmodells, wonach Eltern vorrangig selbst für die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder zuständig sind“, erklärte er. „Das dürfen sie auch weiterhin, aber ohne vom Tropf der öffentlichen Zuwendung zu profitieren. Das bedeutet eine Einschränkung der Wahlfreiheit.“ Dass die öffentliche Hand im Ergebnis lieber 1.000 Euro pro Krippenplatz für die Fremdbetreuung aufwendet, als der Familie selbst wenigstens 15 Prozent davon zu geben, sei für ihn eine „große Ungerechtigkeit“. Steeb wörtlich: „Das Bundesverfassungsgericht hätte sich auch die Gesamtlage anschauen dürfen und dann feststellen können, dass die Art und Weise der Subventionierung einseitige Festlegungen in Richtung Fremdbetreuung bevorzugt und dies nach Artikel 6 des Grundgesetzes verfassungswidrig ist.“ Ihm bleibe die Hoffnung, dass die Bundesländer ihre Verantwortung wahrnehmen und für Wahlfreiheit sorgen, indem Ehen und Familien nicht materiell benachteiligt werden, wenn sie die Erziehung vollumfänglich selbst wahrnehmen.

Kelle: „Sektkorken knallen bei linksgrünen Parteien“

Der katholische Publizist Klaus Kelle schloss sich diesem Wunsch an und schrieb in seinem Blog: „In den paar Bundesländern, in denen die Union noch regiert, muss unverzüglich ein Gesetzgebungsprozess eingeleitet werden, das Betreuungsgeld als Landesleistung einzuführen.“ Dies könne zeigen, ob die Unionsparteien noch zum politischen Kampf fähig seien. Kelle erinnerte daran, dass das Verfassungsgericht nicht etwa festgestellt habe, dass der Staat Eltern in der Erziehungsarbeit nicht unterstützen dürfe, sondern lediglich, dass der Bund dafür nicht zuständig sei. „Doch so werden sie es nicht kommunizieren, die Damen und Herren von den linksgrünen Parteien“, erklärte er. Stattdessen ließen diese Parteien die Sektkorken knallen. Kelle hoffe, dass die Eltern der 455.321 Kinder, für die bislang Betreuungsgeld gezahlt worden war, „bei den nächsten Wahlen daran denken, wem sie zu verdanken haben, dass ihnen nun eine wichtige Leistung weggenommen wird“.

Göring-Eckardt: „Eltern wollen Kindertagesstätten“

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende und ehemalige Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, Katrin Göring-Eckardt, verteidigte indes das Nein zum „teuren und unsinnigen“ Betreuungsgeld. „Den Zielen einer modernen Familienpolitik mit gleichberechtigter Aufgabenverteilung zwischen den Partnern kann man so nicht gerecht werden“, erklärte die Politikerin in Stuttgart. „Für die Kinder ist es in vielen Fällen genau der falsche Weg. Es zementiert die ohnehin schon große Chancenungleichheit in Deutschland.“ Die Betreuungsgeldmilliarde solle nun für das ausgegeben werden, „was Eltern wirklich wollen“, und das seien gut ausgestattete Kindertagesstätten. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/bundesverfassungsgericht-lehnt-betreuungsgeld-ab-92810/
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