Evangelische Allianz befürchtet Einschränkung der Religionsfreiheit

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will ein Verbot sogenannter Konversionstherapien für Homosexuelle per Gesetz erreichen. Die Deutsche Evangelische Allianz befürchtet in dem Vorhaben auch eine Einschränkung, moralische Bewertungen vorzunehmen.
Von Norbert Schäfer
Uwe Heimowski, Politikbeauftragter der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA), hat an der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium teilgenommen

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will ein Verbot sogenannter Konversionstherapien für Homosexuelle per Gesetz erwirken. Dazu hat Spahn einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Der sieht unter anderem ein Behandlungsverbot bei Minderjährigen vor sowie ein generelles Werbeverbot. Bei einer Anhörung mit Verbänden im Gesundheitsministerium hat die Deutsche Evangelische Allianz (DEA) Bedenken an dem Vorhaben angemeldet. Sie befürchtet, dass in Zukunft christliche Gemeinden keine moralischen Aussagen mehr tätigen dürfen.

Nach Angaben einer Pressemeldung begrüßt die DEA grundsätzlich das Anliegen des Gesundheitsministers, Menschen vor Übergriffen im Bereich ihrer sexuellen Orientierung zu schützen. Eigenen Angaben zufolge setzt sich die DEA „für das Selbstbestimmungsrecht beim Umgang mit der sexuellen Orientierung ein“. Zu dem geplanten Verbot von Konversionstherapien erklärte der DEA-Vorsitzende Ekkehart Vetter: „Die Realisierung der sexuellen Orientierung muss die persönliche Entscheidung einer Person bleiben.“

Homosexualität soll moralisch Sünde bleiben dürfen

Uwe Heimowski, DEA-Beauftragter am Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, nahm an der Anhörung teil. Er befürchtet, dass das Gesetz zu weit geht, wenn es das Recht der Religionsgemeinschaften einschränkt, auch moralische Bewertungen vorzunehmen. Etwa wenn ein Pastor darin eingeschränkt würde, Homosexualität als Sünde zu bezeichnen. „Eine moralische Bewertung muss durch die Religionsfreiheit gedeckt bleiben“, erklärte Heimowski auf Anfrage von pro. „Würde er Homosexualität als Krankheit bezeichnen und behandeln wollen, wäre das allerdings eine Überschreitung seiner Kompetenz.“

Ohne Verbesserungen sieht die DEA durch den Gesetzesentwurf die Freiheit der Religionsausübung gefährdet. „Es ist dann zu befürchten, dass die Gemeinden künftig nicht mehr im vollen Umfang für die ethischen Maßstäbe ihrer Religion eintreten dürfen“, erklärte Heimowski. Der Gesetzgeber dürfe aber weder die Entscheidung, ob und wie eine Person ihre sexuelle Orientierung ausleben wolle, vorschreiben, noch dürften die Grundrechte auf Religions- und Meinungsfreiheit beschnitten werden.

Die vorgelegten Formulierungen des Gesetzesentwurfs führten nach Ansicht der DEA zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten. „Ein Gesetz, dessen Ziel der Schutz der Freiheit ist, darf nicht seinerseits in die Persönlichkeitsrechte und die Grundrechte der Religions- und Meinungsfreiheit eingreifen“, erklärte der DEA-Generalsekretär, Reinhardt Schink, in der Pressemitteilung. Insbesondere müsse klar definiert sein, wie Information über und Werbung für die Veränderung der sexuellen Orientierung unterschieden werden sollen.

„Druck, Verunsicherungen und Angst bei Eltern, Seelsorgern und Pädagogen“

Der Prior der Offensive junger Christen (OjC), Mitglied im Hauptvorstand und des Arbeitskreises Politik der DEA, Konstantin Mascher kritisierte „nicht haltbare Grundannahmen“ des Gesetzesentwurfs und warnte, dass der Text in seiner jetzigen Fassung wegen vieler unbestimmter Rechtsbegriffe – die Pressemeldung nennt hier „Behandlungen“, „Maßnahmen“, „Werbung“ – und inhaltlicher Widersprüche zu Problemen führen werde. So sei derzeit nicht klar erkennbar, was genau unter welchen Umständen zu einer Straftat werden könne. Das geforderte „Verbot für jedermann“ ist nach DEA-Ansicht dazu geeignet, „in irgendeiner Weise Druck auszuüben“, und werde „Verunsicherungen und Angst bei Eltern, Seelsorgern und Pädagogen auslösen“. Für die verwendeten Begriffe forderte Mascher „dringend Klärung, damit das Gesetz seine gewünschte Wirkung zum Schutz von Betroffenen auch wirklich entfalten kann und ungewollte negative Konsequenzen vermieden werden“.

Heimowski erachtet es zudem als widersprüchlich, dass Therapien für Einwilligungsfähige über 18 Jahren weiter erlaubt bleiben sollen, die Werbung dafür jedoch verboten werden soll. Auch die im Gesetz formulierte Grundnahme, dass Sexualität nicht „unterdrückt“ werden darf, hält die DEA für bedenklich. „Das würde gegen jede Form der sexuellen Enthaltsamkeit sprechen“, erklärte Heimowski auf Anfrage von pro. Auch die Annahme, dass die sexuelle Orientierung bereits bei jedem Jugendlichen unumkehrbar festgelegt sein soll, hält die DEA für fragwürdig und führt häufige Schwankungen in der Pubertät dahingehend ins Feld.

Der Politikbeauftragte habe zudem festgestellt, dass „während der Zeit der Erstellung des Gesetzesentwurfes durch verschiedene Gruppen ein Klima von Verdächtigungen, Vorverurteilungen und Verleumdungen gegen Kirchengemeinden und Werke“ entstanden sei. Er bat demnach die Verantwortlichen, solchen Versuchen entschieden entgegenzutreten und einen offenen sowie neutralen und sachlichen Diskurs zu fördern. Entgegen der medialen Angriffe im Vorfeld sei die Anhörung von Seiten des Gesundheitsministeriums sehr sachlich und konstruktiv geführt worden, erklärte Heimwoski gegenüber pro. Zur Anhörung erklärte der Politikbeauftragte bei Facebook:

Von: Norbert Schäfer

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