Hermann geht seit 2007 vergeblich gegen einen Artikel im "Hamburger Abendblatt" vor, weil sie sich darin falsch wiedergegeben sieht. Das Blatt hatte damals berichtet, Herman habe während der Vorstellung ihres Buches "Das Prinzip Arche Noah. Warum wir die Familie retten müssen" einen "Schlenker zum Dritten Reich" gemacht. "Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter", gab das "Hamburger Abendblatt" Hermans angebliche Äußerungen wieder. Wortwörtlich hatte Herman gesagt: "Es war ’ne grausame Zeit, das war ein völlig durchgeknallter, hochgefährlicher Politiker, der das deutsche Volk ins Verderben geführt hat, das wissen wir alle. Aber es ist damals eben auch das, was gut war, und das sind Werte, das sind Kinder, das sind Mütter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft."
Der Rest ist Geschichte: Zahlreiche Medien griffen auf, dass Herman die "Familienpolitik Hitlers gelobt" habe. Wenige Tage später warf ihr der NDR einen "Mutterkreuzzug" vor und entließ die langjährige "Tagesschau"-Sprecherin. Die heute 54-jährige Moderatorin hatte sich daraufhin durch sämtliche Instanzen geklagt und war zuletzt auch vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Dessen Urteil hat nun das Bundesverfassungsgericht bestätigt: Die Entscheidung des BGH verletze nicht Hermans Grundrechte, und die Auffassung des BGH, der Bericht im "Hamburger Abendblatt" enthalte keine falschen Zitate, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das anschließende Medienecho müsse Herman als "zum Meinungskampf gehörig" hinnehmen. Die Leser des "Abendblatts" könnten sich denken, dass es sich bei dem Artikel um eine "verkürzende und verschärfende Zusammenfassung" handle.
Wie der Berliner "Tagesspiegel" berichtet, endet die Begründungsschrift des Bundesverfassungsgerichts mit den Worten: "Der Beschwerdeführerin war es nicht gelungen, sich unmissverständlich auszudrücken." (pro)