Die Taten der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) im Nahen Osten sind als Völkermord einzustufen. Das hat die Parlamentarische Versammlung des Europarates am Mittwoch in Straßburg entschieden. In der kommenden Woche wird das Europäische Parlament ebenfalls über diese Frage abstimmen.
Von PRO
Foto: Oleg_Zabielin, fotolia
Die Kämpfer des Islamischen Staates begehen Völkermord, entschied der Europarat
Der IS begehe mit seinen Taten Völkermord und weitere Verbrechen, die nach internationalem Recht strafbar seien, heißt es in dem Beschluss der Parlamentarischen Versammlung, der beinahe einstimmig getroffen wurde. Das berichtet die internationale „Organisation zur Verteidigung der Freiheit“ (ADF) Der Europäische Rat habe damit „auf klare und schlüssige Beweise reagiert, dass Christen und andere religiöse Minderheiten im Nahen Osten Opfer des Völkermordes sind“, sagte der ADF-Rechtsberater Laurence Wilkinson, der bei der Abstimmung anwesend war. Er hoffe, dass noch mehr Institutionen diesem Beispiel folgten, damit die internationale Gemeinschaft drastische Schritte unternehme, um die Leben in der Region zu retten.
Nach der „UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ seien die Länder verpflichtet, positive Schritte zu unternehmen, um Verbrechen des Völkermordes zu verhindern, sagte der niederländische Politiker und Mitglied der Parlamentarischen Versammlung, Pieter Omtzigt.
Völkermord ist nach internationalem Recht das schwerste Verbrechen. Die entsprechende UN-Konvention bezeichnet damit Verbrechen, die zum Ziel haben, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“.
Die klare Stellungnahme der Parlamentarischen Versammlung stehe im Gegensatz zur Äußerung der Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, berichtet ADF. Mogherini hatte sich vergangene Woche im Europäischen Parlament geweigert, die Taten des IS als Völkermord zu bezeichnen.
Am 4. Februar wird auch das Europäische Parlament über die Frage abstimmen. (pro)
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