Wie kann der Staat gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen? Kann er das überhaupt? Über diese Fragen gibt es seit Monaten Streit, auch in Deutschland. Jetzt prescht die EU mit einem umstrittenen Entwurf vor.
Von PRO
29. März 2010
Foto: Fotolia/Falko Matte
Die Europäische Kommission will alle EU-Staaten verpflichten, den Zugang zu kinderpornographischen Websites zu blockieren. Diese geplanten Internetsperren sind Teil einer Richtlinie zum Kinderschutz, die "mit den dunklen Ecken des Internets und den kriminellen Bildern von Kindesmissbrauch aufräumen soll", schreibt die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in einem Gastbeitrag für die Internetseite der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Handeln auf europäischer Ebene sei notwendig, um Schlupflöcher zu schließen, die unvermeidbar seien, wenn jeder Mitgliedsstaat im Alleingang den Zugriff auf diese Seiten sperren würde. "Hinter den Bildern im Internet verbergen sich weltweit Schicksale missbrauchter Kinder", schreibt Malmström.
Laut FAZ enthalte der Richtlinienentwurf 22 Straftatbestände, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht aufnehmen müssten. So wird das sogenannte Grooming – der Versuch, in Online-Netzwerken Kinder ausfindig zu machen, um diese später zu missbrauchen – unter Strafe gestellt. Bestraft werden soll auch, wer Kinder zu sexuellen Darbietungen etwa vor einer Webcam missbraucht, außerdem das gezielte Suchen nach und das Betrachten von Kinderpornographie im Internet. Der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie stehen bereits unter Strafe.
Laut Malmström sollen die Mitgliedstaaten eigenständig regeln, wie sie den Zugang zu Kinderpornografie blockieren. "Sie könnten beispielsweise Anbieter von Internetdiensten dazu ermutigen, freiwillige Verhaltensregeln und Leitlinien zu entwickeln, um Nutzern den Zugriff auf kinderpornografische Websites zu verweigern", so die Kommissarin. "Oder sie ermächtigen die zuständigen Polizei- und Justizbehörden per Gesetz, die Anbieter von Internetdiensten dazu aufzufordern, die Nutzung derartiger Seiten zu blockieren."
Bilder von Kindesmissbrauch könnten "unter keinen Umständen als legitime Meinungsäußerung gelten", wendet sich Malmström gegen den Vorwurf der Zensur: "Wenn Kinder erniedrigt werden, ist dies eine eindeutige Verletzung ihrer Grundrechte."
In Deutschland hatte nach dem Regierungswechsel die schwarz-gelbe Koalition von einem entsprechenden Sperrgesetz aus der Zeit der großen Koalition Abstand genommen. Das Projekt der früheren Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) war von Kritikern als Einfallstor in die Zensur bewertet worden. Union und FDP hatten sich nach monatelanger Debatte darauf verständigt, das vom Bundestag bereits beschlossene Sperrgesetz aus der vergangenen Legislaturperiode nicht anzuwenden.
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