Enttäuschung für die Lebensrechtler von One of Us: Die EU-Kommission hat die Forderung abgelehnt, die Finanzierung embryonaler Stammzellenforschung zu stoppen.
Von PRO
Foto: YouTube / One of Us
Hedwig von Beverfoerde ist mit der Entscheidung der EU-Kommission nicht einverstanden
Anfangs sah es nach einem großen Erfolg aus für die Europäische Bürgerinitiative One of Us (Einer von uns), die sich für einen europaweiten Schutz von Embryonen ausspricht. Die Initiative hatte bis zum 1. November 2013 nach eigenen Angaben 1.897.588 Stimmen gesammelt – mehr als jede andere vergleichbare europaweite Unterschriftenaktion. Selbst die für hohe mediale Wellen sorgende Initiative „Right2water“, die sich für ein Recht auf Wasser und sanitäre Grundversorgung einsetzt, hat mit 1.884.790 Stimmen etwas weniger Stimmen gesammelt.
One of us hat zum Ziel, die EU-Finanzierung von Embryonenversuchen zu wissenschaftlichen Zwecken zu stoppen. Dazu benötigen Petenten innerhalb eines Jahres mindestens eine Million gültige Unterstützungsbekundungen aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten. Ist dieses Ziel erreicht, muss sich die EU-Kommission mit dem Thema auseinandersetzen.
Doch was die Kommissare auf das Begehren antworteten, war für One of Us ernüchternd. In einer langen Erklärung legte die Kommission dar, warum sie nicht im Sinne von One of Us aktiv werden wolle. Schließlich hätten die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament „erst vor kurzem die EU-Politik in diesem Bereich erörtert und beschlossen“. Die Forschung mit embryonalen Stammzellen soll weiter vorangetrieben und natürlich auch finanziert werden.„Embryonale Stammzellen sind einzigartig und bieten das Potenzial für lebensrettende Behandlungen, die bereits in klinischen Versuchen erprobt werden. Die Kommission wird für EU-finanzierte Forschung weiterhin strenge ethische Grundsätze und Beschränkungen anwenden“, erklärte dazu Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung, Innovation und Wissenschaft.
Werden die Karten bald neu gemischt?
One of Us hatte mit dem so genannten Brüstle-Urteil von 2011 argumentiert. Damals hatte der Europäische Gerichtshof klargestellt, was ein menschlicher Embryo ist: „Jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an, jede unbefruchtete menschliche Eizelle, in die ein Zellkern aus einer ausgereiften menschlichen Zelle transplantiert worden ist, und jede unbefruchtete menschliche Eizelle, die durch Parthenogenese zur Teilung und Weiterentwicklung angeregt worden ist, ist ein ‚menschlicher Embryo‘.“ Nach Einschätzung von One of Us stehen diese Embryos daher auch unter dem Schutz der Menschenwürde. Ganz anders sah es die EU-Kommission, die das Gerichtsurteil nur auf Patentfragen bezogen sehen wollte. „Die vermeintliche Bürgerbeteiligung war ein Täuschungsmanöver,“ meinte Hedwig von Beverfoerde von One of us. „Die Kommission nimmt den Willen der Bevölkerung nicht ernst.“ Die Entscheidung der Kommission befinde sich in einem „eklatanten Widerspruch zu Sinn und Ziel der Europäischen Bürgerinitiative“, die eigentlich für mehr Demokratie in der EU eingeführt worden sei. Für von Beverfoerde brachte das Wahlverhalten der Bevölkerung bei den Europa-Wahlen zum Europäischen Parlament ein tiefes Misstrauen gegenüber der EU-Bürokratie zum Ausdruck. Die Bürgerinitiative kündigte an, ihr Anliegen bei der neuen EU-Kommission erneut vorzutragen.Empört zeigte sich auch der Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrechts, Martin Lohmann. In einem offenen Brief wandte er sich an Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Es ist ein Skandal, dass so viele Menschen, die sich aktiv mit Herz und Geist für ein humanes Europa einsetzen und von ihrem Mitspracherecht Gebrauch machen, so herzlos abgelehnt werden.“ Lohmann bat Merkel, sich für ein „menschenwürdiges Europa“ einzusetzen und deulich zu machen, dass „der Schutz des menschlichen Lebens von Anfang an bis zu seinem natürlichen Ende eine eminent grundlegende Aufgabe aller Menschen guten Willens für eine allen Menschen dienende humane Grundlage unseres Europas“ sei. (pro)
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.
Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Externe Inhalte / Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.