Eine Mehrheit im Deutschen Ethikrat hat sich am Dienstag in Berlin für eine beschränkte Zulassung der PID ausgesprochen. Die Gentests eröffneten einen Weg, Schwangerschaftsabbrüche, Fehl- oder Totgeburten zu vermeiden, begründeten die Befürworter ihre Meinung. Die Anwendung der PID komme dann in Frage, wenn bei den Eltern nachweislich eine erbliche Anlage vorhanden sei, die bei Vererbung auf das Kind zu einer schweren Krankheit oder Behinderung führen würde und im Falle ihrer Feststellung durch pränatale Diagnostik ein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch wäre, hieß es weiter. Zudem soll die PID erlaubt sein, wenn die Lebensfähigkeit des Kindes von vornherein ausgeschlossen ist. Die Technik dürfe aber keinesfalls zur Feststellung des Geschlechts eines Embryos, zur Reproduktion von Organen, zur Vermeidung erst später im Lebensalter auftretender Krankheiten oder zur Minimierung des Risikofaktors einer Schwangerschaft bei älteren Frauen genutzt werden.
Elf Mitglieder des Ethikrates vertreten hingegen die Auffassung, dass die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik ethisch nicht gerechtfertigt ist und verboten werden sollte. Zu ihnen gehört der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber. Die Mitglieder rechtfertigten ihre Empfehlung unter anderem damit, dass ein im Reagenzglas gezeugter Embryo einer besonderen Verantwortung unterliege. Es verbiete sich, ihn zu verwerfen, erklärten die Ratsmitglieder. Mit der PID würde die Erlaubnis eingeführt, "menschliches Leben aufgrund unerwünschter Eigenschaften zu verwerfen", hieß es weiter. Zudem könne sich durch eine Zulassung der PID der Druck auf genetisch belastete Eltern, die die Genstests ablehnten, und auf Menschen mit Behinderung erhöhen. Dies laufe der Integration behinderter Menschen zuwider.
Weihbischof Anton Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, hat unterdessen erklärt, er bedaure, dass keine Mehrheit des Rates gegen die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik zustande gekommen sei. So sei kein eindeutiges Signal gegen die PID möglich gewesen und damit auch kein Zeichen für einen starken Lebensschutz, teilte er mit. "Wenn durch die PID Selektion betrieben wird und damit Menschen in ihrer Würde und ihrem Wert unterschiedlich beurteilt werden, dann haben wir ein System der Unterscheidung von lebenswertem und lebensunwertem Leben. Dieser selektive Blick der PID ist in jeder Hinsicht abzulehnen", hieß es in einer Erklärung.
Mit Hilfe der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten hin untersucht, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden. Sie können aussortiert werden, wenn eine Fehlgeburt oder das Heranwachsen eines behinderten Kindes droht. Der Rat der EKD hatte sich bereits Mitte Februar dafür ausgesprochen, die PID nicht gesetzlich zuzulassen. Auch die Evangelische Allianz lehnt eine Zulassung ab. Der Bundestag debattiert am 17. März erstmals über das Thema. Es liegen drei Gesetzesentwürfe vor. Ein Entwurf sieht das Verbot der PID vor, zwei würden eine begrenzte Zulassung erwirken. Ein Verbot befürworten unter anderem die Grünen-Politikerin und Präses der Synode der EKD, Katrin Göring-Eckardt, und der ehemalige Heilsarmee-Offizier und CDU-Abgeordnete Frank Heinrich. (pro)