Ethikrat empfiehlt bessere Aufklärung über Gentests

Der Nationale Ethikrat rät in einer Stellungnahme zur Zukunft der Gendiagnostik, besser über Gentests aufzuklären. Das Gremium analysiert in dem Papier Methoden, mit denen man am menschlichen Erbgut mögliche Krankheiten erkennen oder vorhersagen kann – zum Beispiel ob Ungeborene einmal das Down-Syndrom haben werden. Verschiedene Lebensrechtsgruppen haben sich nun zu der Stellungnahme geäußert.
Von PRO
Im Blut einer Schwangeren ist auch Erbgut des Kindes enthalten. Anhand von Blutproben können Mediziner dann herausfinden, ob das Kind genetische Krankheiten hat. Solche Verfahren werden Pränataldiagnostik genannt. Unter anderem dazu hat sich am Dienstag auch der Ethikrat in einer 200 Seiten starken Stellungnahme geäußert. 

Er empfiehlt, bei der Beratung und Aufklärung  über vorgeburtliche Diagnostik die besondere psychische Situation der Schwangeren mit zu berücksichtigen. Das könne auch bedeuten, ihr anzubieten, keine solche Untersuchung durchzuführen. Sie sollten ohnehin nur gemacht werden, wenn ein erhöhtes genetisch bedingtes Gesundheitsrisiko abzusehen ist. Erfährt eine Schwangere von genetischen Problemen beim Kind, könne sie eine Abtreibung wünschen. Der Ethikrat hält für diesen Fall ein Schutzkonzept für Schwangere für nötig, das über die verpflichtende Beratung hinausgeht. Grundsätzlich regt er dazu an, dass die ganze Gesellschaft ihre Einstellung gegenüber behinderten Menschen verändern und Eltern von beeinträchtigten Kindern wertschätzen solle.

Kritik an Abtreibungs-Befürwortern

Ein Teil des Gremiums distanziert sich von einigen dieser Empfehlungen und betont, dass Pränataldiagnostik notwendig sei, damit Schwangere verantwortliche Entscheidungen treffen könnten. Dabei gehen sie von einem „gesellschaftlich breit akzeptierten Recht des Schwangerschaftsabbruchs“ aus. Dieser Behauptung widersprach die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) „auf das Schärfste“, wie die Vorsitzende, Claudia Kaminski, in einer Stellungnahme mitteilte. Vorgeburtliche Kindstötungen seien keine rechtmäßige Form der Geburtenregelung. „Sie stehen – auch wenn der Gesetzgeber in vielen Fällen von einer strafbewehrten Ahndung absieht – vielmehr in einem krassen Widerspruch zu dem im Grundgesetz verbürgten Recht auf Leben.“ Eltern, die Kinder mit einer genetisch bedingten Krankheit erwarten, benötigten „alle Unterstützung, die ihnen die Solidargemeinschaft bieten kann“.

Ob werdende Eltern eine Tötung des Ungeborenen in Erwägung ziehen oder in Auftrag geben, entscheide sich oft an Diagnosen und Vorhersagen, die anhand von Erbgut-Analysen vor der Geburt getroffen werden. Der Bundestag solle Gentests zukünftig nur noch zulassen, wenn es dabei um Krankheiten geht, die therapiert werden können, so der Aufruf der ALfA.

Auch die Vorsitzende der „Christdemokraten für das Leben“ (CDL), Mechthild Löhr, kritisierte, eine positive Einstellung des Ethikrates zur Abtreibung klinge in seiner Stellungnahme klar durch. In ihrer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme bemerkt sie aber auch eine „wachsende Skepsis“ des Gremiums über die technischen Möglichkeiten der Medizin. Das Papier zeige, dass es zu einer gefährlichen Diskriminierung“ führe, wenn Menschen nach ihren Gesundheitsrisiken bewertet würden. Zu Recht warne der Ethikrat davor, dass die neue Form der Gendiagnostik das Verhältnis und das Zusammenleben der Menschen tief gehend verändern werde.

Keine Hilfe für das Kind

Tageschau.de veröffentlichte anlässlich der Stellungnahme des Ethikrates ein Interview mit Monika Hey. Sie hat 1998 selbst abgetrieben, als sie erfahren hatte, dass sie ein Kind mit Down-Syndrom erwartet. „Es wurde in den allerschwärzesten Farben ausgemalt, was das bedeutet“, sagt sie. Nun bereut sie das: „Wenn ich gewusst hätte, was ich heute weiß, dann wäre diese Schwangerschaft nicht abgebrochen worden.“ Über ihre Erfahrungen veröffentlichte sie im vergangenen Jahr das Buch „Mein gläserner Bauch. Wie die Pränataldiagnostik unser Verhältnis zum Leben verändert“.

„Schwangeren wird erzählt, sie könnten durch Pränataldiagnostik Sicherheit für sich und das Kind bekommen. Doch in dem Moment, wo ein problematischer Befund auftaucht, ist die Sicherheit des Kindes ganz stark gefährdet“, sagte Hey im Interview. Den Eltern werde nahegelegt, die Schwangerschaft zu beenden, um Leid zu verhindern. Hey weist darauf hin, dass Ungeborene nicht wegen einer Behinderung abgetrieben werden dürften, sondern nur wenn Leben und Gesundheit der Mutter gefährdet seien. Diese Situation werde heute jedoch für jede Schwangerschaft konstruiert, wo genetische Veränderungen auftreten. „Das ist eine Mogelpackung.“

Vorgeburtliche Diagnoseverfahren seien nicht dasselbe wie Schwangerenvorsorge, sagte Hey: „Letztere gibt es, damit das Kind tatsächlich gute Entwicklungschancen hat.  Pränataldiagnostik ist dafür da, herauszubekommen, welche Kinder genetische Abweichungen haben, um dann das Angebot für eine Abtreibung zu machen.“ Für das Kind sei das keine Hilfe, denn Therapien für die Befunde gebe es nicht. (pro)
http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2013/pressemitteilung-03-2013
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