Ethikrat empfiehlt Aufhebung des Inzestverbots

Der Deutsche Ethikrat plädiert mehrheitlich dafür, Sex unter Geschwistern nicht mehr unter Strafe zu stellen. Das haben Mitglieder des Gremiums am Mittwoch in Berlin erklärt. Kritiker sehen durch eine Lockerung des Strafgesetzes die Familie in Gefahr.
Von PRO
Der Ethikrat will Sex unter Geschwistern nicht mehr strafrechtlich verfolgt sehen
Geschlechtsverkehr unter erwachsenen Geschwistern – geht es nach der Mehrheit im Deutschen Ethikrat, soll das bald nicht mehr strafbar sein. Am Mittwoch hat das Gremium der Politik eine Revision des Strafgesetzbuchsparagrafen 173 empfohlen, der einen solchen Inzest mit bis zu drei Jahren Gefängnis ahndet. Es sei nicht die Aufgabe des Strafrechts, einen abstrakten Familienbegriff zu schützen, hieß es zur Begründung. Stattdessen gelte es, die tatsächliche Zusammensetzung der Familien zu betrachten. Geschwister, die miteinander eine Partnerschaft eingingen, gebe es zum einen sehr selten, zum anderen sei dem Ethikrat kein Fall bekannt, in dem die Geschwister miteinander aufgewachsen seien. Stattdessen lernten diese Verwandten sich oft später im Leben kennen und verliebten sich dann ineinander. In diesem Fall sei das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung höher zu gewichten als der Schutz der Familie. Existiert hingegen ein familiäres Zusammenleben, plädiert der Ethikrat in Fällen, in denen einer der Partner minderjährig ist, sogar für eine Ausweitung der Strafbarkeit. Dann soll nicht nur der Beischlaf, sondern auch andere sexuelle Handlungen unter Strafe stehen. Michael Wunder, Mitglied im Deutschen Ethikrat, erklärte das Votum: „Es ist davon auszugehen, dass unser Bild der Kernfamilie mit Kindern, die bis zum 18. Lebensjahr im Haus der Eltern leben, mehrheitlich nicht mehr zutrifft.“ Eltern trennten sich, es gebe Patchworkfamilien, Samenspenden und homosexuelle Partnerschaften. „Immer mehr Geschwister wachsen getrennt auf“, sagte er. Dem müsse auch das Strafrecht Rechnung tragen. Es sei zudem kein geeignetes Mittel, um ein gesellschaftliches Tabu zu schützen.

Inzest zwischen Eltern und Kindern erlauben?

Dieser Interpretation stimmten 14 von 25 Mitgliedern des Ethikrates zu. Neun Mitglieder vertraten hingegen die Ansicht, dass von der Forderung der Mehrheit ein „irritierendes rechtspolitisches Signal“ ausgehe. Das führte Wolfram Höfling, eine der Gegenstimmen aus dem Ethikrat, aus: „Die Integrität der Rollen im familialen Verband sind zu schützen.“ Ansonsten werde das System Familie an sich in Frage gestellt. Außerdem fürchtet Höfling einen Dammbruch. Mit der vom Ethikrat vorgelegten Argumentation sei auch die Bestrafung eines Inzest zwischen Eltern und Kindern nicht mehr aufrechtzuerhalten. „Das ist die nächste naheliegende Forderung“, sagte er. Beide Gruppen wandten sich hingegen einvernehmlich gegen ein Inzestverbot allein mit der Begründung, Kinder, die aus solchen Beziehungen entstünden, hätten ein höheres genetisches Krankheitsrisiko. Das Risiko bestehe zwar. Daraus ein Zeugungsverbot abzuleiten, sei aber ein „Rückfall in eugenische Denkweisen“, wie Wunder erklärte. Paare müssten die Freiheit haben, dieses Risiko abzuwägen und selbst zu entscheiden. Ein Zeugungsverbot gebe es schließlich auch nicht bei Mukoviszidose-Patienten oder andersartig Erkrankten. Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, fasste zusammen: Sie verbinde mit dem Votum für eine Aufhebung der strafrechtlichen Verfolgung die Hoffnung, „dass etwas so Wunderschönes und Wertvolles wie die aufrichtige Liebe zwischen zwei Menschen, die keinen anderen Menschen tiefgreifend schädigt, in unserer Gesellschaft lebbar sein möge“. Anlass für die Beschäftigung des Ethikrats mit diesem Thema war eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2012. Das Gericht hatte die Beschwerde eines in Deutschland wegen Inzest verurteilten Mannes zurückgewiesen, nachdem dieser bereits vor das Bundesverfassungsgericht gezogen war und verloren hatte. Die Unions-Bundestagsfraktion unterstützte am Mittwoch die Minderheitenmeinung im Ethikrat: „Der Wegfall der Strafandrohung gegenüber inzestuösen Handlungen innerhalb von Familien würde dem Schutz der unbeeinträchtigten Entwicklung von Kindern in ihren Familien zuwider laufen“, teilte die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, mit. (pro)
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