„Es gibt keine Garantie auf Verurteilung aller Täter“

Im groß angelegten ARD-Filmprojekt „Feinde“ nach Ferdinand von Schirach geht es um Folter als Ermittlungsmethode, Recht und Gerechtigkeit. pro hat mit dem Strafverteidiger Hermann Frank über die Fragen des Filmes gesprochen, über die Verteidigung von Verbrechern, Freisprüche für Schuldige und über einen unbestechlichen Richter.
Von PRO
Klaus Maria Brandauer spielt im ARD-Film „Feinde“ Rechtsanwalt Biegler (r.). Sein Mandant Kelz (Franz Hartwig, Mitte) soll ein Mädchen entführt haben – unter Folter hat er gestanden.

pro: Sie sind als Strafverteidiger dafür verantwortlich, dass ein Angeklagter vor Gericht fair behandelt wird und einen sauberen Prozess bekommt. Was ist Ihre Motivation, auch Verbrecher zu verteidigen?

Hermann Frank: Meine Motivation als Verteidiger ist es, zu versuchen, das Recht, das Grundlage eines Urteils sein soll, zugunsten des Angeklagten anzuwenden, weil die Unsicherheit, dass er es vielleicht doch nicht war, mit eingepreist werden muss.

Wie meinen Sie das?

Mit menschlichem Ermessen ist schwer zu beurteilen, wann jemand schuldig oder unschuldig ist. Wir alle kennen Situationen, in denen wir meinten, diesen oder jenen richtig eingeschätzt zu haben – und dann war es doch ganz anders. Das kann auch Juristen und Experten so gehen. Zudem wissen wir: Jeder ist die Summe seiner Erfahrungen. Wir werden ja nicht als die Menschen geboren, die wir sind. Wir entwickeln uns, beeinflusst durch verschiedene Einwirkungen, Mitmenschen, Eltern, und sind von unserer Sozialisierung abhängig. Auch das muss bei der Schuldfrage berücksichtigt werden.

Dazu kommt, dass wir gar nicht wissen, ob jemand eine Tat begangen hat. In den seltensten Fällen gibt es davon Aufzeichnungen. Dann sind wir darauf angewiesen, Beweismittel zu würdigen. Und auch dabei sind die Verfahrensbeteiligten, Richter und Staatsanwälte auch von ihrer Sozialisierung und ihren Werten abhängig, wenn sie entscheiden, ob ein Handeln als Tatbeitrag gewürdigt wird oder nicht. Oder ob sie eine Zeugenaussage als glaubhaft betrachten. Schon oft haben Angeklagte aus bestimmten Gründen eine Tat gestanden, die sie nicht begangen haben. Es ist also nicht einfach zu sagen, dieser oder jener ist der Täter und weil er der Täter ist, muss er so oder so bestraft werden. Ich habe selbst schon einmal erlebt, wie schwer es ist, die eigene Unschuld zu beweisen.

Wobei?

Mir wurde vorgeworfen, einen Einbruchdiebstahl begangen zu haben. Weil meine Telefonnummer dort lag, soll ich der Täter gewesen sein. Die Vorwürfe waren absurd. Natürlich war ich das nicht und warum sollte ich meine Telefonnummer hinterlegen, wo ich eingebrochen bin? Aber die bloße Beteuerung hat erst mal nicht geholfen, sondern die Ermittlungen haben noch zwei Monate angedauert. Ich war da schon im Referendariat. Die möglichen Auswirkungen, die eine falsche Verurteilung auf mein Leben gehabt hätte, waren da für mich sehr greifbar. Im Ergebnis ist alles gut gegangen und meine Unschuld wurde festgestellt.

Ich stelle mir vor, dass die Sympathien in einem Prozess trotzdem eher bei denen liegen, die Verbrecher bestrafen – und weniger bei Ihnen als deren Verteidiger. Ficht Sie das an oder ist es ein Ansporn für Sie?

Das ist schwierig. Ich hatte mal einen Großvater zu vertreten, dem vorgeworfen wurde, seine Enkelin missbraucht zu haben. Er ist deswegen auch verurteilt worden. Die Mutter des Kindes hat mich, weil ich in der Verhandlung Fragen gestellt habe, angegangen und mir gewünscht, dass ich das Gleiche erlebe wie sie. Solche Situationen sind nicht erfreulich. Und das ist auch eine Anfechtung, es kann einen tagelang beschäftigen. Das passiert allerdings nicht so häufig. Nicht alle machen sich klar, dass sie theoretisch auch mal auf der Anklagebank sitzen könnten und dann froh wären, dass jemand anderes für sie eintritt.

Als Verteidiger bin ich es tatsächlich gewohnt, teilweise der einzige „Freund“ des Angeklagten zu sein – nicht aus Sympathie gegenüber seiner Tat oder seiner Person, sondern als Beistehender im Gerichtssaal. In Mord- oder Totschlag-Fällen sitzen da vielleicht fünf Richter, die Gegenseite, ein Staatsanwalt und noch ein, zwei Sachverständige, die alle auf einen Angeklagten zeigen. Da fühlt man sich natürlich schon alleine.

Hermann Frank, Jahrgang 1973, ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Chemnitz. Er engagiert sich in einer freien Gemeinde. Foto: Hermann Frank
Hermann Frank, Jahrgang 1973, ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger aus Chemnitz. Er engagiert sich in einer freien Gemeinde.

Im ARD-Filmprojekt „Feinde“ nach Ferdinand von Schirach wird ein Tatverdächtiger freigesprochen, der ein Mädchen entführt haben soll. Der Ermittler konnte nur schwache Indizien gegen ihn vorbringen und bringt ihn durch Folter zu einem Geständnis. Haben Sie auch schon einmal jemanden zum Freispruch verholfen, obwohl er mutmaßlich oder tatsächlich schuldig war?

Ja, na klar. Das ist meines Erachtens auch notwendig, dass das Rechtssystem das zulässt.

Warum?

Wir können nur Menschen verurteilen, wenn ihre Schuld erwiesen ist. Das bedeutet, dass auch die, die schuldig sind, aber deren Schuld nicht bewiesen werden kann, nicht einfach bestraft werden können. Grundsätzlich darf der Staat einen Menschen nur bestrafen, wenn er etwas Böses getan hat – zu schnell gefahren ist oder jemanden umgebracht hat. Dann müssen wir die nächste Frage stellen: Woher wissen wir, dass er zu schnell gefahren ist oder jemanden umgebracht hat? Weil üblicherweise keine Aufzeichnungen davon vorhanden sind, müssen Beweismittel den Nachweis erbringen. Über ihre Zuverlässigkeit lässt sich diskutieren. Erst die Zusammenfassung all dieser Beweise überführt dann jemanden, der meist erst einmal nicht geständig ist. Wenn er mit ausreichender Sicherheit der Täter war, darf er bestraft werden. Wenn nicht, ist er freizusprechen.

Können Sie ein Beispiel nennen, wo Sie einen „unberechtigten“ Freispruch erwirkt haben?

Ein Mandant hatte Bestellungsbetrügereien begangen, im Internet Sachen bestellt und nicht bezahlt. Er sollte über die IP-Adresse des Computers überführt werden. Die IP, die ihm dann zugeordnet wurde, lag im Leipziger Raum, aber seine Wohnung war nachweislich in Chemnitz. Allerdings hat in dem Fall niemand bedacht, dass er seine Bestellungen über ein Handy abgeschickt hatte. Er ist dann freigesprochen worden.

Ich hatte aber auch einen Fall, in dem jemand zu Recht freigesprochen wurde: ein Mann, der bestritten hat, seine Tochter missbraucht zu haben. Sie hatte behauptet, er habe sie vergewaltigt. Bei den Untersuchungen stellte sich jedoch heraus, dass sie Jungfrau war. Das Besondere an dem Prozess war, dass die Richter im Kopf hatten: Irgendwas wird an den Vorwürfen schon dran sein. Statt anzuerkennen, dass der gynäkologische Befund den Vorwurf widerlegte, und meinen Mandanten freizusprechen, wurde ihm angeboten, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen – einfach aus einem menschlichen Bauchgefühl heraus. Am Ende hat er aber doch einen Freispruch bekommen.

Im ARD-Filmprojekt „Feinde“ nach Ferdinand von Schirach wird ein Tatverdächtiger freigesprochen, der ein Mädchen entführt haben soll. Der Ermittler konnte nur schwache Indizien gegen ihn vorbringen und bringt ihn durch Folter zu einem Geständnis. Haben Sie auch schon einmal jemanden zum Freispruch verholfen, obwohl er mutmaßlich oder tatsächlich schuldig war?

Ja, na klar. Das ist meines Erachtens auch notwendig, dass das Rechtssystem das zulässt.

Warum?

Wir können nur Menschen verurteilen, wenn ihre Schuld erwiesen ist. Das bedeutet, dass auch die, die schuldig sind, aber deren Schuld nicht bewiesen werden kann, nicht einfach bestraft werden können. Grundsätzlich darf der Staat einen Menschen nur bestrafen, wenn er etwas Böses getan hat – zu schnell gefahren ist oder jemanden umgebracht hat. Dann müssen wir die nächste Frage stellen: Woher wissen wir, dass er zu schnell gefahren ist oder jemanden umgebracht hat? Weil üblicherweise keine Aufzeichnungen davon vorhanden sind, müssen Beweismittel den Nachweis erbringen. Über ihre Zuverlässigkeit lässt sich diskutieren. Erst die Zusammenfassung all dieser Beweise überführt dann jemanden, der meist erst einmal nicht geständig ist. Wenn er mit ausreichender Sicherheit der Täter war, darf er bestraft werden. Wenn nicht, ist er freizusprechen.

Können Sie ein Beispiel nennen, wo Sie einen „unberechtigten“ Freispruch erwirkt haben?

Ein Mandant hatte Bestellungsbetrügereien begangen, im Internet Sachen bestellt und nicht bezahlt. Er sollte über die IP-Adresse des Computers überführt werden. Die IP, die ihm dann zugeordnet wurde, lag im Leipziger Raum, aber seine Wohnung war nachweislich in Chemnitz. Allerdings hat in dem Fall niemand bedacht, dass er seine Bestellungen über ein Handy abgeschickt hatte. Er ist dann freigesprochen worden.

Ich hatte aber auch einen Fall, in dem jemand zu Recht freigesprochen wurde: ein Mann, der bestritten hat, seine Tochter missbraucht zu haben. Sie hatte behauptet, er habe sie vergewaltigt. Bei den Untersuchungen stellte sich jedoch heraus, dass sie Jungfrau war. Das Besondere an dem Prozess war, dass die Richter im Kopf hatten: Irgendwas wird an den Vorwürfen schon dran sein. Statt anzuerkennen, dass der gynäkologische Befund den Vorwurf widerlegte, und meinen Mandanten freizusprechen, wurde ihm angeboten, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen – einfach aus einem menschlichen Bauchgefühl heraus. Am Ende hat er aber doch einen Freispruch bekommen.

„Was die menschliche Gerechtigkeit angeht, bin ich der Meinung, sollten wir uns einfach an Gesetze halten und die Unschuldsvermutung dabei ganz groß schreiben.“

In dem Film ist der Ermittler von der Schuld des Verdächtigen überzeugt und will das Leben des entführten Mädchens retten. Deshalb wendet er Gewalt gegen den Täter an. Aus menschlichen Empfinden kann es ungerecht sein, dass der Täter davon kommt, nur weil er nicht einwandfrei oder mit unlauteren Mitteln überführt wurde. Wie gehen Sie mit dieser Spannung um?

Ungerechtigkeit ist hier der falsche Begriff, denn es geschieht ja Recht. Auf Grundlage des Rechtes wird jemand freigesprochen. Der Richter kommt nicht aufgrund von Bauchgefühl zu seiner Entscheidung, sondern es gibt ein formales Verfahren, in dem die Wahrheit hervorgefördert werden soll. Wenn jemand schuldig ist, wird er seinen unbestechlichen Richter finden. Es gibt aber keine Garantie auf Verurteilung aller Täter.

Wäre es nicht besser, der Rechtsstaat würde Gerechtigkeit herstellen?

Wenn wir ehrlich sind, soll Gerechtigkeit, die wir uns alle so erhoffen, immer nur zu Lasten anderer geschehen. Die allermeisten wollen nicht, dass jeder eigene Geschwindigkeitsverstoß geahndet wird. Ich persönlich hoffe und vertraue darauf, dass einmal echte Gerechtigkeit geschehen wird. Aber durch einen unbestechlichen Richter, einen, der wirklich alle Zusammenhänge erkennt und sieht. Das werden wir im Himmel erleben. Das ist meine Hoffnung. Und darauf lege ich alles. Und was die menschliche Gerechtigkeit angeht, bin ich der Meinung, sollten wir uns einfach an Gesetze halten und die Unschuldsvermutung dabei ganz groß schreiben.

Der Verteidiger des Täters begründet im Film das Folterverbot mit der Menschenwürde. Was haben das Verbot von Folter und auch die Unschuldsvermutung mit der Menschenwürde zu tun?

Die Menschenwürde hat ganz verschiedene Ausprägungen. In diesem Fall hat das etwas mit der Selbstbelastungsfreiheit zu tun. Niemand darf gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Und die Folter? Die soll ja dazu dienen, dass jemand eine Tat eingesteht, die ihn dann aber letztendlich einer Strafverfolgung und einer Verurteilung aussetzt. Aber Folter ist gerade nicht geeignet, die Wahrheit hervorzubringen. Jemand, der Angst vor Schmerzen hat, wird zur Vermeidung von Schmerzen alles Mögliche zugeben. Manchmal bedenkt er in dieser Situation vielleicht nicht einmal, dass ihm das das Leben oder die Freiheit kostet. In der Strafprozessordnung ist Folter nicht nur verboten. Die gesetzlich normierte Aufklärungspflicht fordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sogar, dass jedes Geständnis auch geprüft werden muss, ob es glaubhaft ist oder nur ein Zweckgeständnis, etwa um jemanden zu schützen.

In dem Film ist der Ermittler von der Schuld des Verdächtigen überzeugt und will das Leben des entführten Mädchens retten. Deshalb wendet er Gewalt gegen den Täter an. Aus menschlichen Empfinden kann es ungerecht sein, dass der Täter davon kommt, nur weil er nicht einwandfrei oder mit unlauteren Mitteln überführt wurde. Wie gehen Sie mit dieser Spannung um?

Ungerechtigkeit ist hier der falsche Begriff, denn es geschieht ja Recht. Auf Grundlage des Rechtes wird jemand freigesprochen. Der Richter kommt nicht aufgrund von Bauchgefühl zu seiner Entscheidung, sondern es gibt ein formales Verfahren, in dem die Wahrheit hervorgefördert werden soll. Wenn jemand schuldig ist, wird er seinen unbestechlichen Richter finden. Es gibt aber keine Garantie auf Verurteilung aller Täter.

Wäre es nicht besser, der Rechtsstaat würde Gerechtigkeit herstellen?

Wenn wir ehrlich sind, soll Gerechtigkeit, die wir uns alle so erhoffen, immer nur zu Lasten anderer geschehen. Die allermeisten wollen nicht, dass jeder eigene Geschwindigkeitsverstoß geahndet wird. Ich persönlich hoffe und vertraue darauf, dass einmal echte Gerechtigkeit geschehen wird. Aber durch einen unbestechlichen Richter, einen, der wirklich alle Zusammenhänge erkennt und sieht. Das werden wir im Himmel erleben. Das ist meine Hoffnung. Und darauf lege ich alles. Und was die menschliche Gerechtigkeit angeht, bin ich der Meinung, sollten wir uns einfach an Gesetze halten und die Unschuldsvermutung dabei ganz groß schreiben.

Der Verteidiger des Täters begründet im Film das Folterverbot mit der Menschenwürde. Was haben das Verbot von Folter und auch die Unschuldsvermutung mit der Menschenwürde zu tun?

Die Menschenwürde hat ganz verschiedene Ausprägungen. In diesem Fall hat das etwas mit der Selbstbelastungsfreiheit zu tun. Niemand darf gezwungen werden, sich selbst zu belasten. Und die Folter? Die soll ja dazu dienen, dass jemand eine Tat eingesteht, die ihn dann aber letztendlich einer Strafverfolgung und einer Verurteilung aussetzt. Aber Folter ist gerade nicht geeignet, die Wahrheit hervorzubringen. Jemand, der Angst vor Schmerzen hat, wird zur Vermeidung von Schmerzen alles Mögliche zugeben. Manchmal bedenkt er in dieser Situation vielleicht nicht einmal, dass ihm das das Leben oder die Freiheit kostet. In der Strafprozessordnung ist Folter nicht nur verboten. Die gesetzlich normierte Aufklärungspflicht fordert nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sogar, dass jedes Geständnis auch geprüft werden muss, ob es glaubhaft ist oder nur ein Zweckgeständnis, etwa um jemanden zu schützen.

„Gott hat trotz seiner Allmacht nicht das Recht gebeugt, sondern hat sich an sein eigenes Recht gehalten. Er ist bis ins Ende hinein gerecht. So einem Gott kann ich vertrauen.“

In dem Film versucht die Frau des Anwalts, ihn von dem Mandat abzubringen, weil sie auch mit der Familie des entführten Mädchens befreundet ist. Welche Rolle spielt das für die Strafverteidigung, was die Angehörigen von Opfern durchleben? Können Sie das komplett ausblenden?

Ich muss es zwangsläufig ausblenden und mir sagen: Dass sie Opfer sind, ist unstreitig. Aber wer der Täter ist, ist noch nicht klar. Und manchmal ist vielleicht nicht einmal klar, ob es überhaupt eine Tat gab. Aber das ist tatsächlich schwierig. Ich habe mir deswegen eine Zeitlang verboten, Menschen zu verteidigen, die wegen Missbrauchs von Kindern angeklagt waren.

Warum?

Als unsere älteste Tochter gerade geboren war, habe ich mich gefragt: Was muss passieren, dass man so krank wird und Kindern so etwas antut? Ich habe mir ernsthaft Gedanken gemacht, ob ich dafür auch anfällig wäre. Wenn man die Akte zumacht, kriegt man die Gedanken daran und die Bilder nicht aus dem Kopf. Ich kann das nicht einfach so abschalten. Und andererseits wollte ich mich davon nicht beeinflussen lassen, die geschilderten Prinzipen aufzugeben. Ich darf den Mandanten nicht deshalb schlechter vertreten, weil er mir unter dem Gebot der Verschwiegenheit offenbart, dass er es tatsächlich getan hat. Deshalb habe ich nur solche Mandate angenommen, die ich ertragen kann. Es ist natürlich schwierig, da eine Wertigkeit vorzunehmen: Findet man den Totschläger erträglicher als jemanden, der ein Kleinkind anfasst? Derzeit hinterfrage ich das neu, aber bin ich noch nicht bis zum Ende gekommen, wie ich damit umgehen will.

Sie hatten es vorhin schon angedeutet: Gott wird in der Bibel unter anderem als Richter beschrieben, der sowohl Recht als auch Gerechtigkeit schafft. Was bedeutet das für Sie?

Vor einigen Jahren habe ich etwas begriffen, was mich total fasziniert hat. Ich war schon knapp 30 Jahre lang Christ, habe eine Gemeinde geleitet und mich engagiert. Aber dann hatte ich eine Begegnung mit Gott, die den Bruchteil einer Sekunde dauerte. Ich habe plötzlich verstanden, dass Gott heilig ist, dass er gerecht ist und dass ich bei diesem Maßstab in die Hölle gehe. Und es hat mich tief getroffen, dass ich gerechtfertigt werden kann durch das Blut Christi, durch den Tod von Jesus am Kreuz. Ich stand auf dem Hof mit einer Schubkarre in der Hand und hab geweint. So hat es mich berührt. Das hat mein ganzes Leben nochmal umgekrempelt.

Ich habe mich dann gefragt, warum Gott, wenn er das ganze Elend und die menschliche Verkommenheit auf der Erde sieht, nicht mit einem Hammer drein schlägt. Mir ist bewusst geworden: Der Grund ist Recht und Gerechtigkeit. Weil nämlich Gott ganz am Anfang seiner Schöpfung dem Menschen die Autorität und auch die Vollmacht auf Erden gegeben hat. Und der hat diese durch die Sünde an Satan verspielt. Jesus musste Mensch werden, damit die Macht und die Autorität über die Erde Gott über Jesus wieder zufallen. Gott ist ein Gott des Rechts. Er hat nicht etwa einfach gesagt: Kommt jetzt, gebt wieder her! Ihr habt’s verpfuscht mit der Erde! Er hat trotz seiner Allmacht nicht das Recht gebeugt, sondern hat sich an sein eigenes Recht gehalten. Er ist bis ins Ende hinein gerecht. So einem Gott kann ich vertrauen, so einem Gott kann ich mein Leben anvertrauen. Gott wird einmal Gerechtigkeit schaffen. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir durch Jesus Vergebung bekommen.

Vielen Dank für das Gespräch!

In dem Film versucht die Frau des Anwalts, ihn von dem Mandat abzubringen, weil sie auch mit der Familie des entführten Mädchens befreundet ist. Welche Rolle spielt das für die Strafverteidigung, was die Angehörigen von Opfern durchleben? Können Sie das komplett ausblenden?

Ich muss es zwangsläufig ausblenden und mir sagen: Dass sie Opfer sind, ist unstreitig. Aber wer der Täter ist, ist noch nicht klar. Und manchmal ist vielleicht nicht einmal klar, ob es überhaupt eine Tat gab. Aber das ist tatsächlich schwierig. Ich habe mir deswegen eine Zeitlang verboten, Menschen zu verteidigen, die wegen Missbrauchs von Kindern angeklagt waren.

Warum?

Als unsere älteste Tochter gerade geboren war, habe ich mich gefragt: Was muss passieren, dass man so krank wird und Kindern so etwas antut? Ich habe mir ernsthaft Gedanken gemacht, ob ich dafür auch anfällig wäre. Wenn man die Akte zumacht, kriegt man die Gedanken daran und die Bilder nicht aus dem Kopf. Ich kann das nicht einfach so abschalten. Und andererseits wollte ich mich davon nicht beeinflussen lassen, die geschilderten Prinzipen aufzugeben. Ich darf den Mandanten nicht deshalb schlechter vertreten, weil er mir unter dem Gebot der Verschwiegenheit offenbart, dass er es tatsächlich getan hat. Deshalb habe ich nur solche Mandate angenommen, die ich ertragen kann. Es ist natürlich schwierig, da eine Wertigkeit vorzunehmen: Findet man den Totschläger erträglicher als jemanden, der ein Kleinkind anfasst? Derzeit hinterfrage ich das neu, aber bin ich noch nicht bis zum Ende gekommen, wie ich damit umgehen will.

Sie hatten es vorhin schon angedeutet: Gott wird in der Bibel unter anderem als Richter beschrieben, der sowohl Recht als auch Gerechtigkeit schafft. Was bedeutet das für Sie?

Vor einigen Jahren habe ich etwas begriffen, was mich total fasziniert hat. Ich war schon knapp 30 Jahre lang Christ, habe eine Gemeinde geleitet und mich engagiert. Aber dann hatte ich eine Begegnung mit Gott, die den Bruchteil einer Sekunde dauerte. Ich habe plötzlich verstanden, dass Gott heilig ist, dass er gerecht ist und dass ich bei diesem Maßstab in die Hölle gehe. Und es hat mich tief getroffen, dass ich gerechtfertigt werden kann durch das Blut Christi, durch den Tod von Jesus am Kreuz. Ich stand auf dem Hof mit einer Schubkarre in der Hand und hab geweint. So hat es mich berührt. Das hat mein ganzes Leben nochmal umgekrempelt.

Ich habe mich dann gefragt, warum Gott, wenn er das ganze Elend und die menschliche Verkommenheit auf der Erde sieht, nicht mit einem Hammer drein schlägt. Mir ist bewusst geworden: Der Grund ist Recht und Gerechtigkeit. Weil nämlich Gott ganz am Anfang seiner Schöpfung dem Menschen die Autorität und auch die Vollmacht auf Erden gegeben hat. Und der hat diese durch die Sünde an Satan verspielt. Jesus musste Mensch werden, damit die Macht und die Autorität über die Erde Gott über Jesus wieder zufallen. Gott ist ein Gott des Rechts. Er hat nicht etwa einfach gesagt: Kommt jetzt, gebt wieder her! Ihr habt’s verpfuscht mit der Erde! Er hat trotz seiner Allmacht nicht das Recht gebeugt, sondern hat sich an sein eigenes Recht gehalten. Er ist bis ins Ende hinein gerecht. So einem Gott kann ich vertrauen, so einem Gott kann ich mein Leben anvertrauen. Gott wird einmal Gerechtigkeit schaffen. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass wir durch Jesus Vergebung bekommen.

Vielen Dank für das Gespräch!

Die Fragen stellte Jonathan Steinert

„Feinde“ nach einer Vorlage von Ferdinand von Schirach lief am Sonntag, 3. Januar, im Ersten und in den dritten Programmen in zwei unterschiedlichen Fassungen: einmal aus der Perspektive des Ermittlers (Bjarne Mädel), einmal aus der Perspektive des Verteidigers (Klaus Maria Brandauer). Die Filme „Gegen die Zeit“ und „Das Geständnis“ sind in der ARD-Mediathek abrufbar. Foto: ARD Degeto/Moovie GmbH/Stephan Rabold
„Feinde“ nach einer Vorlage von Ferdinand von Schirach lief am Sonntag, 3. Januar, im Ersten und in den dritten Programmen in zwei unterschiedlichen Fassungen: einmal aus der Perspektive des Ermittlers (Bjarne Mädel), einmal aus der Perspektive des Verteidigers (Klaus Maria Brandauer). Die Filme „Gegen die Zeit“ und „Das Geständnis“ sind in der ARD-Mediathek abrufbar.
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