Der neue Entwurf des ZDF-Staatsvertrages entspreche der Erwartung, eine größere gesellschaftliche Vielfalt abzubilden, sagte der EKD-Medienbeauftragte Markus Bräuer gegenüber pro. „Auch diejenigen, die zum Kreis der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen gehören, spiegeln die gesellschaftliche Vielfalt unseres Landes“, erklärte er. Da zur evangelischen und katholischen Kirche und den Freikirchen mehr als 47 Millionen Menschen in Deutschland gehörten, verträten die kirchlichen Ratsmitglieder weiterhin mehr Menschen als jede andere Institution. Etwa 60 Prozent der Deutschen gehört damit der Kirche an. Der LSBTI-Vertreter wird für eine wesentlich kleinere Gruppe sprechen. Der Lesben- und Schwulenverbands Deutschland (LSVD) schätzt, dass zwischen 2,7 und 1,1 Prozent der Männer und zwischen 1,3 und 0,4 Prozent der Frauen ausschließlich homosexuell lebt.
Im März vergangenen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht den ZDF-Staatsvertrag für verfassungswidrig erklärt. Der Fernsehrat sei zu „staatsnah“ besetzt und es fehle die gesellschaftliche Vielfalt. Im Entwurf für den neuen Staatsvertrag ist nun auch die Gruppe der LSBTI aufgeführt. Das Bundesland Thüringen übernimmt die Vertretung dieser Interessengruppe. Die Vergabe des Platzes ist jedoch noch nicht endgültig. Eine andere Landesregierung oder andere gesellschaftliche Themenschwerpunkte könnten dazu führen, dass sich die Verteilung der verschiedenen Interessengruppen auf die Bundesländer noch einmal ändert. Henny Engels, Vorstandsmitglied des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland (LSVD), kritisierte gegenüber der Tageszeitung (taz), dass der Platz für den LSBTI-Vertreter bislang kein fester Sitz ist, die Kirchen jedoch mit zwei Plätzen vertreten sind. Grünen-Politiker Rasmus Andresen argumentierte, die Kirchen leisteten „extreme Lobbyarbeit“ und würden ihre Sitze deshalb behalten.
Im Zuge der Neugestaltung des ZDF-Fernsehrates wurde die Anzahl der Sitze zudem von 77 auf 60 verkleinert. Am 30. Juni sollen die Ministerpräsidenten der Länder den neuen ZDF-Staatsvertrag unterzeichnen. Anschließend müssen die Landtage ihn bestätigen. In Kraft treten soll der Vertrag am 1. Januar 2016. (pro)