Am Dienstag hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) erstmals
zwei Jugendschutzprogramme unter Auflagen anerkannt. Die Programme des
Vereins "JusProg" und der Deutschen Telekom sollen verhindern, dass
Kinder auf Internetseiten mit beeinträchtigenden Inhalten surfen. Bisher
hatte kein Programm die Kriterien der KJM erfüllt.
Von PRO
Foto: Istock / PashaIgnatov
Jugendschutzprogramme, auch "Kindersicherung" oder "Filtersoftware" genannt, versprechen Schutz vor Schmuddelseiten, Gewalt, Abzockangeboten und illegalen Downloads. Es gibt eine ganze Reihe derartiger Programme auf dem Markt zu kaufen, bisher gab es allerdings kein Programm, das von der KJM offiziell anerkannt wurde.
"Die Anerkennung ist ein Fortschritt für den Jugendschutz im World Wide Web: Jugendschutzprogramme unterstützen Eltern dabei, für ihre Kinder je nach Altersstufe geeignete Internetangebote freizuschalten und das Risiko zu reduzieren, auf ungeeignete Inhalte zu stoßen“, sagt Siegfried Schneider, der Vorsitzende der KJM in der Pressemitteilung. Das Programm "JusProg" des gleichnamigen Vereins und das Programm der deutschen Telekom seien allerdings keine "Rundum-Sorglos-Pakete für Eltern". "Diese Programme sind kein Ersatz dafür, Kinder im Internet zu begleiten. Sie sind aber eine Hilfe für die elterliche Aufsicht."
Weil "effiziente Jugendschutzprogramme für das Internet hochkomplex" seien, habe die KJM die beiden Programme "mit Auflagen anerkannt". Beispielsweise müssen die Programme mittels eines Praxistests weiter auf ihre Benutzerfreundlichkeit überprüft werden.
Das Programm "JusProg" steht im Internet auf der Seite jugendschutzprogramm.de kostenlos zum Download zur Verfügung. Es arbeitet mit einer sogenannten Filterliste. Auf dieser Liste stehen rund eine Million Domains von Webseiten, die geprüft wurden und in ein bestimmte Inhalts- und Altersraster eingruppiert wurden. Ruft ein Nutzer eine Internetseite auf, sieht die Software in der Liste nach und lässt die Seite zu, sofern die Alterseinstufung der Seite mit dem eingestellten Alter in der Software übereinstimmt. Wenn nicht, wird die Seite nicht angezeigt.
Die Seite Jugendschutzprogramm.de wird betrieben von "JusProg", dem "Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in den Telemedien". Dessen Mitglieder sind Unternehmen der deutschen Internet-Wirtschaft, Produzenten von Computerspielen, Erotik-Unternehmen, Anbieter von Online-Bezahlsystemen, Mobilfunkanbieter, Web-Portale und viele weitere große und kleine Unternehmen. Sie finanzieren die Arbeit des Vereins und die Programmierung und Support der Jugendschutz-Software.
Das Programm der Deutschen Telekom kann von Festnetzkunden der Deutschen Telekom ab Ende März 2012 kostenlos unter www.t-online.de/kinderschutz abgerufen werden. Beide Jugendschutzprogramme laufen auf den aktuellen Windows-Betriebssystemen und sind nutzerautonom. Das bedeutet, dass Eltern auswählen können, mit welchen Einstellungen sie sie einsetzen wollen.
Die Anerkennung unter Auflagen ist für die KJM ein wichtiger Schritt, um Kinder vor beeinträchtigenden Internetinhalten zu schützen. Doch die Programme müssten regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und an den neuesten Stand der Technik angepasst werden. Wünschenswert wäre, dass sie auch für Smartphones und Spielkonsolen mit mobilem Internetzugang verfügbar gemacht werden. In diesem Bereich hapert es mit der Sicherheit bisher.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist seit April 2003 zuständig für Jugendschutzfragen in Rundfunk und Internet. Ihre Aufgaben sind im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) beschrieben. Mitglieder sind die sechs Direktoren der Landesmedienanstalten sowie vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige. (pro)
Lesen Sie zu dem Thema auch den Artikel "Virtuelle Aufpasser – Entlastung für Eltern?" in der aktuellen Ausgabe des Christlichen Medienmagazins pro. Diese kann unter Telefon 06441-915151 oder per Email an info@kep.de bestellt werden.
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