Erneut Strafantrag wegen Schulverweigerung

Bei Familie Dudek im hessischen Herleshausen kehrt keine Ruhe ein. Weil sie ihre drei schulpflichtigen Kinder nicht zur Schule schicken, sondern zuhause unterrichten, steht dem Ehepaar ein weiteres Strafverfahren bevor.
Von PRO

Dreimal standen Rosemarie und Jürgen Dudek wegen ihrer Weigerung, die Kinder in eine staatlich anerkannte Schule zu schicken, bereits vor Gericht. Das Ehepaar möchte seinen Nachwuchs aus Glaubensgründen selbst unterrichten. „Wir haben für unsere Kinder eine Verantwortung und wollen sie nach den Werten erziehen, die wir für richtig befinden“, sagte Vater Jürgen Dudek gegenüber dem Hessischen Rundfunk (HR). Das ist ihm und seiner Frau Rosemarie so wichtig, dass der Journalist und die private Musiklehrerin dafür sogar ihre Berufe aufgaben. „Die Erziehung der Kinder ist Sache der Eltern, nicht des Staates. Die Schule ist ein Ort, an dem das Christentum keine Bedeutung hat und die christlichen Werte keine Rolle spielen“, so Rosemarie Dudek gegenüber dem HR. Die Familie lebt nach eigenen Angaben von Einnahmen für Nachhilfeunterricht und von Kindergeld.

Anwalt: „Urteil dient der Abschreckung“

Bereits im Juni hatte das Landgericht Kassel die Eltern zu jeweils drei Monaten Haft verurteilt ohne die Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Gegen dieses Urteil legten die Eltern Revision ein. Der Anwalt der Dudeks, Andreas Vogt, begründete die Revision mit Verfahrensfehlern sowie einer fehlerhaften Strafzumessung. „Das Landgericht Kassel hat dabei weniger auf die Schuld des Angeklagten als vielmehr auf Abschreckungszwecke abgestellt“, heißt es in dem Revisionsantrag.

Das Schulamt Bebra hatte den Eltern eine Frist bis zum 31.August diesen Jahres gesetzt. Bis dahin sollte das Ehepaar nachweisen, dass die Kinder eine anerkannte Schule besuchen. Da dies nicht erfolgte, hat das Schulamt diese Woche einen neuen Strafantrag gestellt. Stattdessen hätten die Eltern im August einen Antrag auf Errichtung einer eigenen Schule gestellt, so Schulamtsleiter Arno Meißner. Das Schulamt habe dem Paar daraufhin mitgeteilt, welche Voraussetzungen für die Schaffung einer eigenen Schule zu erfüllen seien und in dem Schreiben betont, dass „ein Ansinnen zur Errichtung einer Schule nicht automatisch von der Schulpflicht entbindet“.

„Hausunterricht wieder zulassen“

„Mit Brachialgewalt erreicht man nicht viel. Wir lassen uns nicht mürbe machen“, sagt Rosemarie Dudek. Die Eltern wollen darum kämpfen, dass in ganz Deutschland Hausunterricht wieder zugelassen wird. Jürgen Dudek, der Nachmittags als Nachhilfelehrer arbeitet, sagte gegenüber „Welt Online“: „Noch zur Zeit der Weimarer Republik war Unterricht zu Hause als Alternative zur Staatsschule eine akzeptierte Bildungsform. Erst unter Hitler wurde 1938 der Schulzwang eingeführt.“ In den meisten europäischen Staaten und den USA ist Homeschooling erlaubt.

Besonders enttäuscht sind die Eltern darüber, dass die staatlichen Institutionen ihnen bei der Erziehung zwar misstrauen, aber kein Vertreter des Schulamts sie jemals zu Hause besucht habe, um ihren Hausunterricht zu begutachten. Dieser scheint jedoch durchaus erfolgreich zu sein: Den ältesten Sohn Jonathan haben die Eltern durchgehend zuhause unterrichtet. Nach einem halben Jahr Pflichtunterricht auf der Realschule schnitt er vor den Sommerferien mit einem Notendurchschnitt von 1,1 als Klassenbester ab. Insgesamt gehören sieben Kinder zur Familie. Ob Noah (5 Jahre), Jemima (3 Jahre) und Baby Sulamith (8 Monate) zu gegebener Zeit auch zuhause unterrichtet werden dürfen, darüber werden wohl zuletzt die deutschen Gerichte entscheiden.

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