Ermittlungen wegen „Frontal 21“-Beitrag eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Rheinland-Pfalz hat ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gegen Redakteure des ZDF eingestellt. Darstellungen in dem Beitrag "Sterben für Jesus", der in der "Frontal 21"-Ausgabe Anfang August ausgestrahlt worden war, seien strafrechtlich nicht relevant.
Von PRO

Das ZDF-Magazin "Frontal 21" hatte am 4. August eine Reportage ausgestrahlt, die seitdem immer wieder für Diskussionen sorgt: Reporter hatten zum Teil mit versteckter Kamera über evangelikale Mission berichtet. Insbesondere in der Anmoderation des Beitrages wurden christliche Missionare mit Islamisten verglichen. Beide Gruppen seien bereit, für Gott zu sterben.

Scharfe Kritik an dem Beitrag übten nicht nur zahlreiche Zuschauer, auch der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sprach Anfang September in einer Stellungnahme von einem besonders markanten Beispiel für eine mediale Berichterstattung, "die notwendige Unterscheidungen vermissen lässt und sich fragwürdiger journalistischer Mittel bedient". Und auch der Fernsehrat des ZDF übte Kritik: Die Anmoderation etwa bezeichnete das Gremium als "misslungen".

Beschwerde gegen Einstellung

Neben Programmbeschwerden gegen den Beitrag stellte Karl-Heinz Schröder, ehrenamtlicher Geschäftsführer eines kirchlichen Regionalverbandes in Hannoversch-Münden, Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen die Reporter des "Frontal 21"-Beitrages. Am 28. August leitete die Staatsanwaltschaft in Mainz die Ermittlungen ein.

Nach eigenen Angaben sei Schröder am Montag darüber informiert worden, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt sei. Die Entscheidung begründete die Staatsanwaltschaft unter anderem mit einer nicht vorhandenen strafrechtlichen Relevanz. Bei den in der Reportage genannten evangelikalen Christen handele es sich zudem um keine fest umrissene Bevölkerungsgruppe, die man schützen müsse, sondern um Mitglieder unterschiedlicher Kirchen. Zudem sei er selbst kein selbst betroffener Verletzter.

Karl-Heinz Schröder legte am Montag Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid ein. In seinem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Mainz verweist er darauf, dass seiner Ansicht nach Volksverhetzung, wie sie in Paragraf 130 des Strafgesetzbuches (StGB) unter Strafe gestellt wird, auch im Fall der ZDF-Reportage greife. Der Beitrag habe eine Bevölkerungsgruppe "böswillig verächtlich gemacht". Der Beitrag habe falsche Tatsachenbehauptungen unterstellt. Zudem sei von den Reportern die Bezeichnung "Evangelikale" mehrfach gebraucht und gleichzeitig der "angegriffene Personenkreis" auch zahlenmäßig eingegrenzt worden.

Die Staatsanwaltschaft Mainz befasst sich aufgrund der Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen jetzt weiterhin mit dem Fall.

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