Entscheidung zu Lebenskunde-Unterricht erwartet

Ist das Fach „Humanistische Lebenskunde“ als Alternative zum Religionsunterricht zulässig? Mit dieser Frage befasst sich das Oberverwaltungsgericht Münster in der kommenden Woche. Der Humanistische Verband war in der Vergangenheit für die Einführung des Faches in Nordrhein-Westfalen eingetreten, jedoch auf Widerstand von Regierung und Gerichten gestoßen.
Von PRO
Lebenskunde als Unterrichtsfach in NRW? Mit dieser Frage befasst sich das OLG Münster in der kommenden Woche
Der HVD bemüht sich seit Anfang 2007, den Lebenskundeunterricht in dem bevölkerungsreichsten Bundesland einzuführen. Die Regierung unter dem damaligen Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) lehnte dies jedoch ab. Daraufhin klagte der HVD für die Zulassung des Lebenskunde-Unterrichts. Die Richter des Landesgerichts Düsseldorf entschieden im Januar 2011, dass der Lebenskunde-Unterricht nicht zulässig sei. Sie begründeten ihre Entscheidung mit dem Grundgesetz: In Artikel 7 sei von Religionsunterricht, nicht aber von Weltanschauungsunterricht die Rede. Die Verfasser des Grundgesetzes hätten damit Religionsgemeinschaften gegenüber Weltanschauungsgemeinschaften privilegiert. Daher bestehe kein Anrecht auf Lebenskunde-Unterricht. Gegen dieses Urteil legte der HVD Berufung ein. Das Oberlandesgericht Münster befasst sich nun am 14. Januar mit diesem Thema. Eine Chance für eine Zulassung des Lebenskunde-Unterrichts sieht der Jurist Janbernd Oebbecke von der Uni Münster. In der Zeitung Rheinische Post erklärt er, in Artikel 137 des Grundgesetzes sei eine Gleichstellung von Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Vereinigungen vorgesehen. Diesen Aspekt hätten die Richter bislang nicht beachtet, meint Oebecke.

Unterricht in humanistischer Tradition

Das Ziel des Lebenskunde-Unterrichts ist es unter anderem, Wert- oder Sinnvorstellungen ohne Rückgriff auf Religionen zu entwickeln. Der Unterricht steht in weltlich-humanistischer Tradition. Die Schüler erhalten in dem Fach keine Noten. Der Lebenskunde-Unterricht ist derzeit in den drei Bundesländern Berlin, Brandenburg und Bayern zugelassen. Im Schuljahr 2012/2013 besuchten 17 Prozent aller Berliner Schüler den Lebenskunde-Unterricht, insgesamt rund 54.000 Schüler. In Brandenburg gibt es das Fach nicht flächendeckend. In Bayern bietet es lediglich die Humanistische Grundschule Fürth an, eine Schule in Trägerschaft des HVD Bayern.
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