Der HVD bemüht sich seit Anfang 2007, den Lebenskundeunterricht in dem bevölkerungsreichsten Bundesland einzuführen. Die Regierung unter dem damaligen Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) lehnte dies jedoch ab. Daraufhin klagte der HVD für die Zulassung des Lebenskunde-Unterrichts.
Die Richter des Landesgerichts Düsseldorf entschieden im Januar 2011, dass der Lebenskunde-Unterricht nicht zulässig sei. Sie begründeten ihre Entscheidung mit dem Grundgesetz: In Artikel 7 sei von Religionsunterricht, nicht aber von Weltanschauungsunterricht die Rede. Die Verfasser des Grundgesetzes hätten damit Religionsgemeinschaften gegenüber Weltanschauungsgemeinschaften privilegiert. Daher bestehe kein Anrecht auf Lebenskunde-Unterricht.
Gegen dieses Urteil legte der HVD Berufung ein. Das Oberlandesgericht Münster befasst sich nun am 14. Januar mit diesem Thema. Eine Chance für eine Zulassung des Lebenskunde-Unterrichts sieht der Jurist Janbernd Oebbecke von der Uni Münster. In der Zeitung Rheinische Post erklärt er, in Artikel 137 des Grundgesetzes sei eine Gleichstellung von Religionsgemeinschaften und weltanschaulichen Vereinigungen vorgesehen. Diesen Aspekt hätten die Richter bislang nicht beachtet, meint Oebecke.