Der Streit um die Radiofrequenz des christlichen Berliner Radiosenders "Radio Paradiso" ist beendet: Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat den Antrag der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) auf Aufhebung eines früheren Urteils zugunsten des Senders abgelehnt.
Von PRO
Foto: cogdogblog, CC-BY
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte die am 30. November 2010 auslaufende UKW-Lizenz für das christliche "Radio Paradiso" nicht verlängert. Damit stand der einzige kirchlich orientierte Radiosender in Berlin-Brandenburg vor dem Aus. Radio Paradiso ist seit 1997 auf Sendung. Hauptgesellschafter des Senders sind die Evangelische Darlehnsgenossenschaft in Kiel und das Berliner Immanuel-Krankenhaus. Die "EKD Media GmbH", die ebenfalls Anteile hält, gehört zu 60 Prozent der EKD und zu 40 Prozent dem "Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik".
Mehrere Politiker hatten sich für ein Fortbestehen des Senders ausgesprochen. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Monika Grütters sprach von einem "großen Verlust" für die Medienvielfalt. Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, forderte in einem Kommentar im Berliner "Tagesspiegel", dass der Sender seine Lizenz "aus Respekt für unsere christlich-abendländische Tradition" behalten müsse. Auch die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Katrin Göring-Eckardt, nannte den Berliner Sender ein "mutiges Projekt, das auf dem härtesten Radiomarkt in Europa wirtschaftlich erfolgreich tätig ist und christliche Werte vermittelt". Kulturstaatssekretär André Schmitz (SPD) sprach sich ebenfalls gegen die drohende Schließung des Senders aus und sagte, "Radio Paradiso" passe gut zu einer multikulturellen Stadt wie Berlin.
Die MABB berief sich auf eine Studie, derzufolge der Wortanteil des Senders von 180 Minuten auf 72 Minuten zurückgegangen sei. Der Geschäftsführer von "Radio Paradiso" Matthias Gülzow dementierte dies.
Im Juli 2010 ging der christliche Sender beim Berliner Verwaltungsgericht gegen den Entzug seiner Sendelizenz vor. Das Gericht urteilte am 11. November 2010, dass die Entscheidung der Medienanstalt beurteilungsfehlerhaft sei. Die Berufung dagegen durch die MABB lehnte das Gericht am 20. Juni 2012 ab. Die Medienanstalt habe keine ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des vorherigen Urteils darlegen können, hieß es laut der "Berliner Morgenpost" in der Begründung des Gerichts. (pro)
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