Einigung bei geplantem Maas-Gesetz

Die Regierungsparteien haben eine Einigung beim geplanten Anti-Hass-Gesetz erzielt. Das kann nun noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden.
Von Norbert Schäfer
Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) könnte noch vor der Bundestagswahl im Parlament verabschiedet werden

Fachpolitiker der Regierungsparteien von CDU/CSU und SPD haben am Freitag gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Einigung zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, dem sogenannten Maas-Gesetz, erzielt. Damit kann das Gesetz, mit dem Hassrede und „Fake News“ im Internet bekämpft werden sollen, noch in der kommenden Woche im Parlament verabschiedet werden.

Allerdings sei zuvor noch die Bestätigung durch die Fraktionsvorsitzenden erforderlich, teilten die Parteien am Freitag mit. Mit dem Gesetz sollen unter anderem Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, rechtswidrige Inhalte schneller zu löschen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro.

Vorbild Jugendmedienschutz

Kritiker des Gesetzes hatten bemängelt, dass Anbieter sozialer Netzwerke im Zweifelsfall auch rechtmäßige Inhalte löschen, um die drohende Geldstrafe zu vermeiden. Die Fachpolitiker verständigten sich unter anderem auf eine Lockerung der Sieben-Tage-Frist. Damit soll den Betreibern mehr Spielraum gewährt werden.

Auch den Kontext sollen die Betreiber mit einbeziehen, wenn sie einen Beitrag überpfüfen. Zudem sollen die Anbieter in rechtlich schwierigen Fällen nicht immer selbst entscheiden müssen, ob sie einen Beitrag löschen sollten oder nicht. Dazu sollen die Plattformbetreiber die Möglichkeit erhalten, Beschwerden an neue gemeinsame Einrichtungen abzugeben. Als Vorbild dient der Jugendmedienschutz. (pro)

Von: nob

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