Wie der Bundestag am gestrigen Mittwoch bekannt gab, sind Ärzte im Falle einer Spätabtreibung zu einer ausführlichen Beratung verpflichtet. Darin sollen die Patientinnen über die medizinischen und psychosozialen Aspekte eines Schwangerschaftsabbruchs aufgeklärt werden. Zudem enthält der Entwurf eine dreitägige Bedenkzeit vor der Abtreibung. Kommen Ärzte dieser Aufgabe nicht nach, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.
In einer Stellungnahme sagt Rachel, dass es sich bei Spätabtreibungen um elementare Fragen der Menschenwürde handle. „Die gesetzliche Neuregelung bei den Spätabtreibungen ist ein wichtiger Beitrag zum Lebensschutz und eine verlässliche Hilfe für alle betroffenen Frauen in schwierigsten Situationen.“ Er wies zudem darauf hin, dass eine mögliche Behinderung eines Kindes keine Rechtfertigung für einen Schwangerschaftsabbruch sei. Denn in der bisherigen medizinischen Praxis führten negative Prognosen häufig zu einem „bedenklichen Abtreibungsautomatismus, oftmals ohne dass den Betroffenen eine hinreichende Information und Aufklärung zuteil wurde“. Dieser Missstand sei nun endgültig beseitigt.
Der EAK ist ein Zusammenschluss aller evangelischen Unionsmitglieder, die mit ihrem Glauben einen Beitrag zu einer vor Gott und den Menschen verantworteten Politik leisten wollen, heißt es auf ihrer Webseite. Der Arbeitskreis wurde im Jahr 1952 gegründet. Thomas Rachel ist seit 2003 der Bundesvorsitzende des EAK. (PRO)