„Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person eines Informanten zu ermitteln“, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse reiche für eine Redaktionsdurchsuchung nicht aus, heißt es in dem Urteil laut „Spiegel Online“. Ein einfacher Verdacht genüge nicht für eine Razzia.
„Richterspruch schützt Informanten“
„Cicero“-Chefredakteur Weimer reagierte erleichtert auf das Urteil des Ersten Senats: „Das Bundesverfassungsgericht hat die Pressefreiheit in Deutschland verteidigt und gestärkt“, sagte er. Der Richterspruch schütze Informanten und investigative Journalisten. Er mache die Arbeit von Journalisten „rechtssicher“.
Im April 2005 hatte das monatlich erscheinende politische Magazin ausführlich aus einem Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zitiert. Darin ging es um den islamistischen Terroristen Abu Musab al-Sarkawi, der mittlerweile nicht mehr am Leben ist. Der Bericht war als „Verschluss-Sache“ gekennzeichnet. Möglicherweise hatte ihn ein BKA-Beamter dem Magazin zugespielt. Nach der Veröffentlichung ermittelte die Staatsanwaltschaft Potsdam gegen Chefredakteur Weimer und Autor Bruno Schirra.
Am 12. September 2005 wurde bei einer Redaktionsdurchsuchung die Festplatte eines Computers kopiert. Gegen die Zahlung von 1.000 Euro wurde das Strafverfahren später eingestellt. Die Bundesregierung rechtfertigte das Vorgehen damit, dass die Pressefreiheit bei der „Beihilfe zu strafbaren Handlungen“ ihre Grenze finde. Auch Journalisten seien hier nicht privilegiert, erklärte Justiz-Staatssekretär Lutz Diwell bei der mündlichen Verhandlung am 22. November 2006.