Drei bewaffnete Polizisten stören Gottesdienst in Pariser Kirche

In der Saint-André-de-l'Europe in Paris hatte eine kleine Zahl Gläubiger eine Feier abgehalten, als plötzlich drei bewaffnete Polizisten den Gottesdienst störten und die Auflösung des Treffens forderten. In Frankreich dürfen bewaffnete Polizisten eigentlich nur mit Erlaubnis des Pastors das Gotteshaus betreten.
Von Jörn Schumacher
Die Kirche Paroisse Saint André de L'europe in Paris hatten am Sonntag drei bewaffnete Polizisten betreten, welche die Messe auflösen wollten. Die katholische Kirche in Frankreich protestiert.

Wie die französische Zeitung Le Figaro berichtet, hatte Pater Philippe de Maistre, Pastor der Pfarrei Saint-André-de-l’Europe in Paris, am Sonntag eine Messe gehalten. „Wir waren sieben Personen“, berichtet der Geistliche der Zeitung. „Ich selbst, ein Messdiener, ein Kantor, ein Organist und drei Gemeindemitglieder.“ Drei bewaffnete Polizisten seien in die Kirche eingedrungen und hätten gefordert, dass die Feier abgebrochen wird. Beamte dürfen eigentlich erst dann eine Kirche betreten, wenn der Pfarrer seine Erlaubnis erteilt hat.

Der Priester alarmierte auch den Erzbischof von Paris, Michel Aupetit, der den Vorfall am Mittwoch im Radio Notre-Dame entschieden anprangerte: „Die Polizei betrat die Kirche mit Waffen, aber es gibt ein formelles Verbot der Polizei in einer Kirche, dort mit Waffen einzutreten. Es gab keine Terroristen! Wir müssen einen kühlen Kopf behalten und diesen Zirkus stoppen. Sonst werden wir sprechen, und zwar sehr laut!“

Kleinere kirchliche Veranstaltungen erlaubt

Nach Angaben des Pfarrers von Saint-André-de-l’Europe könnte der Vorfall von einem Nachbarn verursacht worden sein, der die Polizei alarmiert haben könnte, nachdem er die Orgel im Gotteshaus hörte. „Ich habe eine Voicemail erhalten, wo eine Person etwas on einer ‚Untergrundmesse‘ sagte“, so der Geistliche. Dabei habe er extra die Kirchentüren verschlossen, damit nicht noch mehr Gläubige hinein kommen. „Dies wurde uns nun negativ ausgelegt, die Leute hatten wohl das Gefühl, dass wir etwas Verborgenes tun!“

Das Gesetz garantiert in Frankreich seit 1905 die Religionsfreiheit. Demnach ist der Priester der einzige, der für die Sicherheit seiner Kirche zuständig ist, solange es darum geht, die Ausübung des Gottesdienstes aufrechtzuerhalten. Die Polizei kann daher nur auf ausdrücklichen Wunsch des Pfarrers in eine Messe eingreifen, mit einer Ausnahme: wenn die öffentliche Ordnung bedroht ist.

Die Regierung hat auch angesichts der Coronakrise keine generelle Schließung von Kirchen angeordnet, das individuelle Gebet der Gläubigen ist dort weiter erlaubt. Größere Versammlungen sind indes verboten. An Beerdigungen können bis zu 20 Personen teilnehmen.

Éric de Moulins-Beaufort, Präsident der französischen Bischofskonferenz, hatte am 17. März eine Empfehlung an die Bischöfe veröffentlicht, in der es heißt, es sollten keine größeren öffentlichen Messen in den Kirchen gefeiert werden; dennoch seien Gebetstreffen mit einer eingeschränkten Zahl an Teilnehmern und mit verschlossenen Türen möglich.

Von: Jörn Schumacher

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