Der Eindruck von gesellschaftlicher Akzeptanz des gezeigten Verhaltens könne sich einstellen, wenn abfällige Bemerkungen unkommentiert blieben, beziehungsweise durch entsprechende redaktionelle Bearbeitung verstärkt und damit befürwortend dargestellt würden, so die Medienwächter. Vor allem Kinder unter zwölf Jahren, "deren Bewertungsmaßstäbe noch nicht gefestigt sind, könnte dies in ihrer Entwicklung zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen".
Wie die Tageszeitung "Die Welt" berichtet, haben die Verantwortlichen von RTL die Kritik akzeptiert. Die Richtlinien für Castingshows, die eine Arbeitsgruppe der FSM erarbeitet hatte, gelten künftig für die DSDS-Jury, aber auch für die redaktionelle Bearbeitung der Show. Außerdem wird, wie bereits bei der letzten Staffel, jede Folge vor der Ausstrahlung der FSF zur Prüfung vorgelegt.
Bohlen: "Ich weiß, wann ich die nackte Wahrheit sagen kann"
Der 55-jährige Bohlen kündigte gegenüber der "Bild"-Zeitung unterdessen an, sich "keinen Maulkorb verpassen zu lassen". "Wenn ich die Wahrheit nicht mehr sagen darf, macht DSDS keinen Sinn mehr. Dann mache ich lieber eine Show im Internet", so der gebürtige Oldenburger. Bohlen, der seit Beginn von DSDS in der Jury sitzt, droht nun mit seinem Ausstieg. "BILD" zitiert ihn mit den Worten: "Kandidaten, die sich nicht wehren können, wurden und werden von mir nicht absichtlich runtergemacht. Im Gegenteil. Aber meine Erfahrung und mein Menschenverstand sagen mir, wenn ich die nackte Wahrheit sagen kann. Und dabei bleibe ich." Ob Bohlen Mitglied der Jury bleibt oder nicht, ändert nichts am grundsätzlichen Urteil der FSM.
In der kommenden Woche beginnen in 20 deutschen Städten die offenen Castingveranstaltungen für die siebte Staffel der Talentshow. Laut RTL findet das "größte Gesangscasting aller Zeiten" unter dem Titel statt: "Bist Du bereit für Dieter Bohlen?".
Hintergrund: Die Richtlinien der FSF für die RTL-Castingshow
Die Bewertungen der Jury dürfen nicht den Eindruck vermitteln, es sei normal, lustig oder legitim, sich über das Aussehen, das Anderssein oder die Schwächen von Menschen lustig zu machen oder sie aufgrund ihrer äußeren Auffälligkeiten beleidigen oder abwerten.
Die Jury darf nicht den Eindruck vermitteln, es sei normal, lustig oder legitim, sich über die sexuelle oder religiöse Orientierung anderer lustig zu machen oder sie aufgrund dieser Orientierungen zu beleidigen oder abzuwerten.
Die Jury sollte ebenfalls nicht die Kandidatinnen oder Kandidaten durch übertrieben beleidigende Kommentare als Person abwerten, beispielsweise durch Vergleiche mit Tieren oder durch Fäkalsprache.
Kandidatinnen oder Kandidaten, die augenscheinlich nicht zu einer realistischen Selbsteinschätzung in der Lage sind oder die unfähig sind, die Situation zu durchschauen, dürfen nicht durch redaktionelle Nachproduktion oder Kommentare der Jury unter Betonung dieser Schwächen beleidigt oder herabwürdigt werden.
Die Produzenten sollen es außerdem unterlassen, Kandidatinnen oder Kandidaten in Situationen großer Hilflosigkeit zu zeigen und dabei durch die Art der Gestaltung oder Kommentierung nicht nur Mitgefühl, sondern ablehnende oder hämische Reaktionen zu provozieren.