Ein neues Gesetz zur Sterbehilfe wird wohl erst 2016 in Kraft treten. Doch die Debatte ist schon jetzt auf ihrem Höhepunkt. Am Dienstag ließ die Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin darüber diskutieren, ob es eine Pflicht zum Leben geben kann.
Von PRO
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Wann darf ein Mensch selbst über seinen Tod entscheiden? Das ist eine der grundlegenden Fragen im Zuge der Sterbehilfe-Debatte
Erst nach der parlamentarischen Sommerpause im kommenden Jahr ist mit einer Abstimmung über ein neues Sterbehilfe-Gesetz zu rechnen. Derzeit sieht es so aus, als werde es dann zwei Gruppenanträge geben: Einen Entwurf, der organisierte Sterbehilfe unter Strafe stellt, und einen, der kein strafrechtliches Verbot anstrebt, dafür aber mit Hilfe des Vereins- und Betäubungsmittelrechts die Tötung als Dienstleistung verbieten will. Als sei das alles nicht schon kompliziert genug, veröffentlichten am Dienstag Ethiker und Mediziner einen Gesetzesvorschlag, der Straffreiheit für ärztliche Suizidassistenz fordert.
Suizide durch Freigabe verhindern
Die Konrad-Adenauer-Stiftung und der Evangelische Arbeitskreis der CDU Berlin-Brandenburg luden anlässlich dieser Debatte die Geschäftsführerin eines Hospizes, Angelika Behm, den Juristen Gerhard Seher, den evangelischen Theologen Notger Slenczka und den Arzt Jürn von Stünzner-Karbe auf ein Podium zum Thema Sterbehilfe ein. Der Jurist Seher stellte zunächst fest, dass es keine „Pflicht zu leben“ gebe. Auch der Suizid an sich sei legal, daher sei es zumindest fraglich, wenn nun die Hilfe dazu bestraft werden solle. Er habe den Verdacht, es handle sich bei diesem Vorschlag um „moralistische Gesetzgebung“ auf Basis religiöser Grundsätze. Dies sei in einem säkularen Staat nicht legitim. Stattdessen plädierte er für eine Freigabe des assistierten Suizids mit verpflichtendem Beratungsangebot. So könnten die meisten Selbsttötungen verhindert werden, ist er sich sicher. „Ich möchte nicht der Lokführer sein, vor den sich jemand wirft, der keine andere Möglichkeit hat“, sagte er.
Der Theologe Slenczka konterte: Der Sinn der Gesetzgebung sei es mitnichten, göttliche Willensvorgaben durchzusetzen. Dennoch könne die Religion plausible Denkanstöße geben. Eine Pflicht zu leben gebe es schon: Etwa gegenüber den eigenen Kindern. „Auch das Recht der Verfügung über das eigene Leben hat zumindest moralische Grenzen“, sagte er. Ein Gesetz zur Sterbehilfe solle das Leben schützen. Zugleich forderte er mehr kirchliche Angebote zur Sterbebegleitung.
Ausbildungslücke bei Medizinern
Der Mediziner Stünzner-Karbe kritisierte Sterbehilfevereine scharf. Sie enthielten den Patienten medizinische Hilfe vor, etwa palliative Maßnahmen. Atemnot, offene Wunden oder Schmerzen seien heutzutage behandelbar. Dies wüssten aber die wenigsten Patienten. Auch unter Medizinern sei das Nichtwissen frappierend. Es gebe eine Ausbildungslücke im Bereich Palliativmedizin. „Da ist noch viel zu tun“, sagte der Arzt und forderte eine breite Debatte über das Sterben in der Gesellschaft. So könnten die Krankenkassen etwa Patientenverfügungen an jeden Kunden schicken, ebenso, wie es nun mit dem Organspendeausweis geschehen sei, um ein Bewusstsein für das Thema zu schaffen.
Behm, die ein Hospiz der Diakonie leitet, erklärte, Sterbende hätten vor allem drei große Ängste: Einsamkeit, Schmerzen und die Idee, dass sie eine Last für andere sein könnten. Wenn man ihnen diese Sorgen nehme, komme es nicht zum Suizidwunsch, ist sie sich sicher. Kritik äußerte sie an den Aussagen des Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, er würde seine Frau zur Sterbehilfe begleiten. Seine Aussagen offenbarten viel Unwissenheit beim Thema Palliativmedizin. (pro)
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