Kritiker befürchten Dammbruch – zu Recht
Inzestuös lebende Geschwister lernen sich nach Angaben des Ethikrates meist erst kennen, wenn beide bereits erwachsen sind. Sie sind also nicht gemeinsam in einem „real existierenden familialen Lebenszusammenhang“ groß geworden, den sie zerstören könnten und der deshalb geschützt werden müsste. Doch auch wenn volljährige Geschwister gemeinsam aufgewachsen sind, sollen sie sich nach Meinung der Autoren für eine sexuelle Beziehung entscheiden dürfen.Kritiker befürchten völlig zu Recht, dass diese Argumentation einen Dammbruch auslösen könnte. Mit welchem Recht könnte es verboten bleiben, dass Eltern und mündige Kinder einvernehmliche sexuelle Beziehungen führen? Diese Frage hat der Ethikrat bewusst nicht beantwortet, auch wenn er vage Bedenken andeutet. Zwischen Eltern und Kindern gebe es größere Abhängigkeitsverhältnisse als zwischen Geschwistern – eine sehr schwache Begründung dafür, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht einzuschränken. Biologische Verwandtschaft und die sich daraus ableitende natürliche Blockade gegenüber sexuellem Kontakt darf man nicht als bloßes Reflexargument abtun, auch wenn diese Blockade offenbar nicht bei allen Menschen vorhanden ist. Die Entscheidung des Ethikrates, in der Inzest-Frage zwischen biologischer und sozialer Familie sauber zu trennen, führt in die Irre. Der Gesetzgeber ist gut beraten, diese Schleuse nicht zu öffnen. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/ethikrat-empfiehlt-aufhebung-des-inzestverbots-89533/
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/wer-hat-ein-recht-auf-kinder-88162/
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/entdecke-die-moeglichkeiten-88062/