Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio hat sich gegen eine Lockerung des Sterbehilfe-Verbots ausgesprochen. Er warnt vor der prekären Signalwirkung eines solchen Vorstoßes.
Von PRO
Foto: pro
Katholik Di Fabio rät „zu größter Vorsicht, was eine Lockerung des Sterbehilfe-Verbots betrifft“
„Eine Gesellschaft, die ihre Hand zur Selbsttötung reicht, verändert den Umgang mit dem menschlichen Leben“, sagte Udo di Fabio dem Kölner Stadtanzeiger. Es gehe nicht nur um das Recht auf Selbstbestimmung und die Freiheit des Individuums. „Gerecht ist nicht immer nur das, was der Einzelne will, sondern auch, was eine Gesellschaft moralisch prägt.“ Beide Blickwinkel seien in der laufenden Debatte präsent, „scheinen aber in ein Dilemma zu führen“. Diesen Herbst will sich der Bundestag mit dem Thema Sterbehilfe befassen.
„Druck, das Leben zu beenden, um anderen nicht zur Last zu fallen“
Di Fabio, Professor für öffentliches Recht, rät „zu größter Vorsicht, was eine Lockerung des Sterbehilfe-Verbots betrifft“. Denn dadurch könne sehr schnell ein Druck entstehen, den die Verfassungsordnung nicht wolle: „der Druck, das Leben zu beenden, um anderen nicht zur Last zu fallen“.
In der öffentlichen Debatte sei häufig vom Vertrauensbruch die Rede, von Missständen, Straftaten. In solchen Fällen seien Gesetzgeber und Richter gefragt. „Das verstellt aber manchmal den Blick auf einen Lebensalltag, der mit dem schweren Schicksal besonnen umgeht.“ Gerade das Vertrauen zum nächsten Angehörigen, zur behandelnden Ärztin, zum Pfleger oder zum Geistlichen sei wichtig. Weiter sagte Katholik Di Fabio: „Es besteht immer noch eine Alltagskultur, die in der engen Zuwendung Maßstäbe des richtigen Handelns wachsen lässt.“
Di Fabio ist seit Februar Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Kuratoriums zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017 (pro berichtete). Er gehörte von 1999 bis 2011 dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe an. (pro)
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