Di Fabio: Nicht auf Laizismus setzen

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio ist der Meinung, Deutschland sollte nicht aus Angst vor einem Erstarken des Islam auf mehr Laizismus setzen. Das hat der Jurist am Montag im Berliner Bode-Museum erklärt.

Von PRO

Die Religion aus Furcht vor einer Islamisierung „auszukehren”, halte er für einen „großen Irrtum”, sagte Di Fabio bei einer Diskussionsrunde zum Thema Religion in Europa. Veranstalter waren die Katholische Akademie in Berlin und die Herbert Quandt-Stiftung. Derzeit stehe die Gesellschaft wegen zunehmender Säkularisierung und muslimischer Einwanderung vor der Entscheidung, Religion entweder aus der Öffentlichkeit zu verbannen, oder Pluralität zuzulassen. „Religion hat diese öffentliche Tendenz”, sagte Di Fabio. „Jede ernstzunehmende Religion” gerate auch hin und wieder in Konflikt mit dem Staat, wie sich derzeit etwa an den Demonstrationen von Christen in Frankreich gegen die gleichgeschlechtliche Ehe zeige.

Das Grundgesetz gehe davon aus, dass Religion eine konstruktive Kraft sei und die Gesellschaft bereichere. Deshalb stelle es kaum Ansprüche an Religionsgemeinschaften. Die christlichen Wurzeln der Verfassung seien schon im Begriff der Menschenwürde ersichtlich. Die Gottesebenbildlichkeit „ist eigentlich der Kern der Würde”. Allerdings verlange der Staat Rechtstreue von religiösen Gruppen. Auch eine institutionelle Vertretung sei notwendig, um den Islam etwa mit den Kirchen gleichzustellen.

Di Fabio sieht einen „antiinstitutionellen Affekt in der Gesellschaft”. Rechte von Individuen würden ohne weiteres anerkannt, die Rechte von Gemeinschaften seltener. Das zeige sich unter anderem an der Debatte um das kirchliche Arbeitsrecht. Die Autonomie von Gemeinschaften sei „heute kaum zu vermitteln”, sagte er. Mehr „Sensibilität” wünscht sich der Jurist auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Di Fabio erinnerte an ein Urteil aus Straßburg vom November 2009, nach dem Kruzifixe in Klassenzimmern eine Menschenrechtsverletzung sind, weil das Aufhängen gegen das Grundrecht auf Religions- und Gewissensfreiheit verstößt. Das Urteil wurde 2011 nach einer Klage der italienischen Regierung korrigiert. Gerichte sollten verstärkt die Verfassungsordnungen der Staaten achten und deren „institutionelle Zwänge und Bedingungen” verstehen, forderte Di Fabio im Bezug auf Europa.

Rede vom jüdisch-christlichen Erbe wird missbraucht

Der Jurist und Islamwissenschaftler Mathias Rohe verglich die „Abgrenzungsdebatten” über den Islam in Deutschland mit jenen über das Judentum im 19. Jahrhundert. Die Angst vor dem Islam speise sich aber aus dem Missbrauch der Religion durch Extremisten und aus Verlustängsten der eigenen Religion, des Christentums. Die Rede vom jüdisch-christlichen Kulturerbe werde seiner Meinung nach als Ausgrenzungsbegriff gegenüber Muslimen missbraucht.

Dabei könnten die Deutschen „froh sein, dass sie da sind”, sagte er im Hinblick auf muslimische Zuwanderer. Schließlich hielten sie der Gesellschaft einen Spiegel vor. Am Ende könne das die Kirchen sogar stärken. Beispielhaft nannte er die Debatte um die Anerkennung islamischer Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie mache deutlich, „welch ein Schatz” Institutionen wie die Kirche sein könnten, weil sie Religion gegenüber dem Staat handlungsfähig machten und in die Breite wirkten. Deshalb plädierte er für eine Stärkung kirchlicher Institutionen, „auch um den Preis der ein oder anderen Verwässerung”. (pro)

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