Unter dem Titel „100 Kamele für einen Toten“ befasst sich die Zeitung Welt am Sonntag mit der Paralleljustiz in der Tradition der Scharia. In muslimisch dominierten Einwandervierteln in Deutschland passiere die eigene Gerichtsbarkeit: Zeugen würden bedroht und der Rechtsstaat untergraben.
Justitia am Frankfurter Gerechtigkeitsbrunnen: Es kommt in Deutschland immer wieder zum Kampf zwischen ordentlichen Gerichten und Paralleljustiz
Nach dem Motto „Wir regeln das unter uns“ sei in muslimisch dominierten Einwanderervierteln vor allem in Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine informelle Paralleljustiz in der Tradition der Scharia entstanden, heißt es im Welt-Artikel. Besonders häufig und rigoros werde sie von libanesischen, palästinensischen und kurdischen Großfamilien praktiziert. Sie lebten hier „in ihren Stammesstrukturen weiter“ und das „schlecht integriert und abgeschottet von der deutschen Gesellschaft“, schreibt Joachim Wagner. Egal ob Familienfehden, Ehrverletzungen, Grundstücks- und Geldstreitigkeiten oder Revierkämpfe in der organisierten Kriminalität: Das würde intern geregelt.
Wenn Streits vor ordentliche Gerichte kommen, würden Zeugen häufig eingeschüchtert. Oft könnte die Polizei nichts tun. Der Leiter des Dezernats Organisierte Kriminalität beim Berliner Landeskriminalamt, Carsten Wendt, erklärt gegenüber der Weltdie Zuschauerrolle der Polizei: „Die fordernde Seite geht äußerst geschickt vor. Sie spricht keine direkten Drohungen aus.“
Unerträglich: Organisierte Kriminalität setzt eigenes Recht durch
Diese Ohnmacht der Strafverfolgungsbehörden ärgert den Neuköllner SPD-Abgeordneten Erol Özkaraca: „Es ist unerträglich mitzuerleben, wie hier sehenden Auges die organisierte Kriminalität ihr eigenes Recht in Form der Scharia durchsetzt.“ Der Neuköllner Migrationsbeauftragte Arnold Mengelkoch sagt laut Welt: „Das darf der Rechtsstaat nicht hinnehmen. Er muss Farbe bekennen und diese Selbstjustiz aus der Anonymität holen.“
Ein Opfer der Paralleljustiz ist Taccidin Yatkin, ehemaliger Präsident des Zentralrats der Türken in Deutschland. Sein Sohn Ali hatte den 17-jährigen aus dem Libanon stammenden Mohammed Omeirat mit seinem Alfa Romeo angefahren und dabei tödlich verletzt, als dieser bei Rot über eine Ampel ging. Ali wurde von einem ordentlichen Gericht freigesprochen. Ein Imam legte aber fest, dass der Fall „nach der Scharia gelöst“ werden solle. Obwohl Yatkin diese nicht akzeptiere, weil er in Deutschland lebe, sei der Imam dabei geblieben. Bei Gesprächen über Wiedergutmachung habe die libanesische Familie 100 Kamele als Entschädigung gefordert, was einem Betrag von 55.000 Euro entspreche. Sie handelten auf 20.000 Euro runter.
„Wenn mir was passiert, ist der deutsche Staat dafür verantwortlich“
Taccidin Yatkin hat diese Geld nicht bezahlt, und will dies auch trotz indirekter Drohung und Erinnerung nicht tun. Für ihn sei die Sache beendet. Er sagte laut Welt: „In Deutschland darf keiner Selbstjustiz üben. Wir leben in einem Rechtsstaat.“ Wenn ihm trotz erhöhtem Polizeischutz etwas passiere, sei dafür „der deutsche Staat“ verantwortlich.
Zu dem Welt am Sonntag-Artikel „1oo Kamele für einen Toten“ von Joachim Wagner, mit weiteren Beispielen von Paralleljustiz und was Rapper Bushido damit zu tun hat, geht es hier
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.
Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Externe Inhalte / Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.