Der Fall Abdul Rahman – Christsein als Geistesstörung?

B e r l i n / K a b u l (PRO) - Dem 41-jährigen Abdul Rahman droht in Afghanistan die Todesstrafe, weil er vor 16 Jahren vom Islam zum Christentum konvertierte. In die Debatte um den Prozess gegen den Christen haben sich in der vergangenen Woche zahlreiche Politiker eingeschaltet. Jetzt soll bei dem Christen eine geistige Störung diagnostiziert werden, damit ihn die Härte der Scharia verschont.
Von PRO

Falls er also zum Geistesgestörten erklärt werden würde, könnte Rahman freigelassen werden. Staatsanwalt Sarinwal Samari hatte laut einem Bericht der Nachrichtenagentur AP in Kabul bereits bei Vernehmungen den Eindruck, dass Rahman nicht voll zurechnungsfähig sei. „Er könnte geisteskrank sein“, sagte Samari. „Er ist keine normale Person. Er spricht nicht wie eine normale Person.“

Christsein als Geistesstörung?

Das eigentliche Problem bleibt von dieser „Regelung“ jedoch unberührt: es geht um die Religionsfreiheit in einem islamischen Land, in dem Christen ihren Glauben nicht frei leben und bekennen dürfen. Die „Süddeutsche Zeitung“ schreibt in ihrer aktuellen Ausgabe: „In Afghanistan herrscht einerseits Religionsfreiheit – zugleich ist der Islam jedoch Staatsreligion und es gilt die Scharia. (…) Der nächste afghanische Muslim, der sich für ein Leben als Christ entscheiden würde, befände sich also wieder in Lebensgefahr. Nun kommt noch dazu, dass in Kabul der Eindruck vermittelt wird, eine solche Entscheidung könnte ein Ausdruck geistiger Verwirrung sein. Christlicher Glaube als geistige Störung?“

„Er ist nicht verrückt“, befand Hamidullah, der Chefprediger der Hadschi Jakob Moschee in Kabul. „Er ist vor die Medien getreten und hat bekannt, ein Christ zu sein.“ Der Prediger der Herati Moschee äußerte sich ähnlich. Die angebliche Verrücktheit Rahmans sei nur von der Regierung vorgeschoben, um den Prozess beenden zu können, sagte Abdul Raulf. „Das ist eine Demütigung für den Islam. Sein Kopf sollte abgeschnitten werden.“

Merkel fordert Beachtung der internationalen Verpflichtungen

Am Donnerstag hat sich auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) persönlich für den in Afghanistan angeklagten Christen eingesetzt. Die Kanzlerin telefonierte mit dem afghanischen Präsidenten Hamid Karsai und äußerte anschließend Hoffnung auf eine positive Entwicklung in dem Fall.

Merkel habe bei dem Telefonat den Eindruck gewonnen, dass in Kabul „der feste Wille besteht“, internationale Verpflichtungen einzuhalten. „Ich hoffe, dass wir zu einer Lösung kommen“, sagte sie anschließend. Ein Regierungssprecher in Berlin teilte mit, Karsai habe im Gespräch mit Merkel zugesichert, „dass der Fall im Rahmen der afghanischen Gesetzgebung und unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen, die Afghanistan eingegangen ist, einer raschen Lösung zugeführt wird“.

Die afghanische Botschaft in den USA bat derweil um Geduld im Falle Rahmans. Die Regierung in Kabul suche nach dem besten Weg, den Fall juristisch zu lösen, hieß es in einer Erklärung der Botschaft in Washington. Die afghanische Regierung schütze die Religionsfreiheit, so die Botschaft weiter.

„Religionsfreiheit kommt nicht so plötzlich“

Der afghanische Wirtschaftsminister Amin Farhang sagte unterdessen in einem Interview im Deutschlandfunk, er rechne damit, dass sich Karsai persönlich in den Prozess einmische. Die Achtung der Menschenrechte sei in der afghanischen Verfassung festgeschrieben, erklärte er. Wenn zwischen den Gewalten im Staate ein Konflikt entstehe, sei es die Aufgabe des Präsidenten, diesen zu lösen. „Ich hoffe, dass die Lösung zu Gunsten des Angeklagten fällt“, fügte der Minister hinzu.

Allerdings sehe Farhang vorerst keine Möglichkeit, in seinem Land eine Religionsfreiheit nach westlichem Muster einzuführen, berichtet die „Tagesschau“. „Das geht nicht auf einen Schlag: das muss man allmählich machen. Man kann in Afghanistan nicht so plötzlich von einem Extrem in ein anderes fallen.“

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