„Hier geht es um Leben und um Tod und um Hoffnung“, leitete Gitta Connemann von der CDU am Donnerstag die Debatte über eines der wohl emotionalsten Themen im Deutschen Bundestag ein: Organspende. Gemeinsam mit Sabine Dittmar (SPD) und Armin Grau (Bündnis 90/ Die Grünen) tritt sie für eine Neuregelung der Organspende ein. Dittmar sagte: „Einen solchen Versorgungsmangel würden wir in keinem anderen Bereich der Medizin akzeptieren.“ 75 Prozent der Deutschen gäben an, zur Organspende bereit zu sein. Und doch gebe es viel zu wenige erklärte Spender. Es sei Zeit für einen „Paradigmenwechsel“.
Die überfraktionelle Gruppe schlägt vor, volljährige und einwilligungsfähige Menschen zu Spendern zu erklären, wenn sie zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Bei Minderjährigen sollen die Angehörigen entscheiden und bei nicht einwilligungsfähigen Menschen sollen keine Organe entnommen werden, wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt, zu dem sie einwilligungsfähig waren, keine anderslautende Erklärung abgegeben haben. Das neue Gesetz nennt sich Widerspruchslösung. Auch die Bundesärztekammer ist dafür.
Paradigmenwechsel ganz persönlich
SPD-Politikerin Kerstin Griese überraschte in ihrer Rede: „Ich komme heute nach langem Nachdenken zu der Entscheidung, dass ich die Widerspruchslösung unterstütze.“ Sie habe drei Debatten zum Thema im Bundestag miterlebt und sei bisher immer für die Zustimmungslösung eingetreten. Heute sei sie der Meinung: Jedem dürfe eine aktive Entscheidung zugemutet werden, wenn diese frei getroffen und widerrufen werden könne sowie die Informationen dazu niedrigschwellig zugänglich seien. Das sage sie auch als evangelische Christin. Die ehemalige Grünen-Chefin Ricarda Lang zitierte den evangelischen Theologen Dietrich Bonhoeffer, der davon ausgegangen sei, Freiheit und Verantwortung gingen Hand in Hand. Niemandem sei zuzumuten, zu einer Spende gezwungen zu werden. Aber: „Auch bei einer Widerspruchslösung ist in jedem Moment eine Entscheidung für oder gegen die Organspende möglich.“

Es ist nicht das erste Mal, dass der Deutsche Bundestag sich mit dem Thema Organspende beschäftigt. 2020 gab es die letzte Abstimmung zum Thema im Deutschen Bundestag. Abgeordnete um den heutigen Unionsfraktionschef Jens Spahn hatten eine sogenannte Widerspruchslösung zur Abstimmung gestellt. Das lehnte der Bundestag mit 379 zu 292 Stimmen ab. 432 Abgeordnete votierten dagegen für eine Entscheidungslösung, ergänzt durch ein zentrales Online-Register für Spendenwillige. Die Regelung ergänzt die bisher geltende sogenannte „Erweiterte Zustimmungslösung“, bei der im Zweifel, also wenn keine überlieferte Entscheidung des Verstorbenen vorliegt, die Angehörigen darüber entscheiden sollen.
Der Grund für die Debatte: Das Defizit an Spenderorganen ist gravierend. Ende März 2026 warteten in Deutschland knapp 8.000 Menschen auf ein lebenswichtiges Spenderorgan. 2025 standen dem 985 postmortale Spender und etwa 3.000 tatsächlich transplantierte Organe gegenüber. Rund 750 Organe wurden zudem von lebenden Spendern abgegeben. Es werden also im Schnitt mehr als doppelt so viele Organe gebraucht wie gespendet. Viele der Politiker, die am Donnerstag im Bundestag ans Rednerpult traten, kennen die Problematik auch aus ihrem ersten Beruf. Wer der Debatte folgte, hörte viele Mediziner und Fachkräfte sprechen und von ihren eigenen Erfahrungen sprechen. Doch sie kommen zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen.
Viele von ihnen treten auch für eine Entscheidungs- bzw. Zustimmungslösung ein. So die Parlamentariergruppe um Michael Brand (CDU), Lars Castellucci (SPD), Ates Gürpinar (Linke) und Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/ Die Grünen). Sie findet, die Widerspruchslösung greife in Grundrechte ein. Damit stehen sie an der Seite der beiden großen Kirchen, die sich zuletzt im Januar 2025 gegen die Widerspruchslösung ausgesprochen haben.
Widerspruchslösung könnte Armutsgefährdete benachteiligen
Brand erklärte am Donnerstag: „Glauben wir eigentlich allen Ernstes, dass es uns in diesem Land nicht möglich wäre, diese Spenderorgane ohne Zwang zu gewinnen?“ Der Staat dürfe nicht über religiöse und ethische Bedenken vieler Menschen hinweggehen. Stattdessen müsse er sich mit der konkreten Umsetzung der aktuellen Regelung beschäftigen, gute Kampagnen für Organspende auf den Weg bringen und eine flächendeckende Abfrage des Willens jedes Einzelnen organisieren.
SPD-Politiker Helge Lindh ergänzte: Deutschland habe diverse Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft, um mehr Organspenden zu organisieren. Das mache einen derart starken Grundrechtseingriff, wie ihn eine Widerspruchsregelung erfordere, unnötig. Stillschweigende Zustimmung sei dem deutschen Rechtssystem „grundsätzlich fremd“. Und Kirsten Kappert-Gonther von den Grünen: „Es gibt keine belastbare Evidenz dafür, dass die Widerspruchslösung zu einer Erhöhung der Spenderzahlen führt.“ Linkenpolitiker Ates Gürpinar wies darauf hin, dass es besonders Armutsgefährdete wären, deren Willen möglicherweise bei einer Widerspruchslösung übergangen würde, weil sie nicht erreichbar seien oder in anderer Weise benachteiligt. „Das sage ich auch in Richtung meiner Fraktion.“
AfD sieht Hirntodkriterium kritisch
Die AfD-Fraktion, die an keinem der beiden Gruppenanträge beteiligt ist, lehnt die Widerspruchslösung geschlossen ab. „In einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft muss der Körper dem Individuum gehören. Die Widerspruchslösung steht dem diametral entgegen“, teilte die Partei mit. Zudem sieht die AfD das sogenannte Hirntodkriterium, das Voraussetzung für die Organspende ist, kritisch und fordert eine bessere Aufklärung darüber. Um den Hirntod festzustellen, müssen zwei unabhängige Ärzte den Hirntod diagnostizieren und nachweisen, dass Hirnstammreflexe und die Spontanatmung ausgefallen sind.
Christina Baum von der AfD erklärte am Donnerstag im Bundestag, der Mensch sei mehr als nur eine Quelle für Spenderorgane. Auch sie stellte das Hirntodkriterium infrage, warnte aber auch vor Organhandel und spekulierte über Wesensveränderungen beim Erhalt fremder Organe. „Gilt das Recht auf Leben nicht mehr, wenn der Hirntod festgestellt wurde?“, fragte ihr Parteikollege Rainer Rothfuß.
Die Widerspruchslösung ist in Europa am weitesten verbreitet, etwa in Österreich, Spanien, Frankreich oder Italien. Die Entscheidungslösung gibt es in Deutschland, Rumänien, Litauen oder Griechenland, aber auch in den USA. Spanien hat weltweit und im Verhältnis zur Einwohnerzahl die höchsten Organspenderzahlen, gefolgt von den USA, die trotz der Zustimmungslösung hohe Zahlen an registrierten Spenden aufweisen.