Debatte nach „Frontal 21“ über Missionare

Christliche Missionswerke aus Deutschland prüfen rechtliche Schritte gegen die Redaktion des ZDF-Magazins "Frontal 21". Der Grund: In einem Beitrag, der am Dienstag ausgestrahlt wurde, haben Reporter mit versteckter Kamera und ohne deren Wissen Dozenten und Mitarbeiter der Akademie für Weltmission (AWM) in Korntal bei Stuttgart gefilmt und deren Aussagen veröffentlicht.  
Von PRO
In der ZDF-Sendung lief der Beitrag über Missionare und Bibelschulen unter dem Titel "Sterben für Jesus – Missionieren als Abenteuer". Moderatorin Hilke Petersen verglich in der Sendung etwa Christen mit Islamisten: "Bereit sein, für Gott zu sterben: Das klingt vertraut – bei islamischen Fundamentalisten. Doch auch für radikale Christen scheint das zu gelten."

Zudem sagte die ZDF-Redakteurin in ihrer Anmoderation: "Jugendliche, die sich in Gefahr begeben: Da denkt man an Drogen oder ans Koma-Saufen – auf der Suche nach dem Kick. Doch den wollen häufig auch die, die nicht bloß aus Spaß unterwegs sind, sondern angetrieben von ihrer inneren Überzeugung: Missionare. Es gibt sie wirklich noch. Angeworben von evangelikalen Missionswerken wollen sie den rechten Glauben vor allem in solchen Weltgegenden verbreiten, die sie als ‚unerreicht‘ beschreiben. Unerreicht von der Lehre Jesu: Und das sind weite Teile der Welt – Nordafrika, der Mittlere Osten, Asien. Willkommen sind die Verkünder des Gotteswortes dort nicht: Manche bezahlen ihr Missions-Abenteuer mit dem Leben."

In dem Beitrag kommen etwa Kursteilnehmer der Bibelschule Brake (Lemgo) zu Wort, die sich zur Gefahr äußern, denen Missionare insbesondere in muslimisch geprägten Ländern ausgesetzt sind. Im Gespräch mit der Redaktion sagt der Schweizer Theologe Georg Schmid, "aus Sicht junger freikirchlicher Menschen" sei das Martyrium "kein Nachteil". Schmid wird von der Redaktion als Vertreter des "Sekteninformationszentrums Zürich" vorgesellt, tatsächlich ist der Theologe Leiter einer kirchlichen Einrichtung, der Evangelischen Informationsstelle Kirchen-Sekten-Religionen. Die ist eine Arbeitsstelle der evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich und wird durch andere Kantonalkirchen der Deutschschweizerischen Kirchenkonferenz unterstützt.

Verdeckte Bild- und Tonaufnahmen

Neben der Akademie für Weltmission wurde in dem ZDF-Beitrag auch die Missionsgesellschaft "ReachAcross" thematisiert. Ein Mitarbeiter wurde von den ZDF-Reportern mit versteckter Kamera gefilmt und befragt. Wie der Direktor der Akademie in einer Programmbeschwerde an das ZDF schreibt, habe es von Seiten des ZDF im Vorfeld keinerlei Anfrage gegeben, "ob wir nicht vielleicht für ein Interview zur Verfügung stehen". Es sei zudem keine Drehgenehmigung für das Filmen in den Räumen angefragt worden. Die beiden Reporter "gaben sich als interessierte Studenten aus, die gerne selbst einen Einsatz im Ausland machen wollten und nun Informationen einholen wollten", so Hopp weiter.

Das Vorgehen der ZDF-Reporter, sich als interessierte Studenten auszugeben, bezeichnete Hopp als "zutiefst unanständig" und "absolut unnötig". Am gleichen Tag, als die ZDF-Reporter verdeckt in der Akademie tätig gewesen seien, hätten auch ein Journalist und ein Fotograf eines großen, überregionalen Magazins in der Akademie recherchiert. "Sie nahmen an Veranstaltungen teil, interviewten Studenten, Mitarbeiter und mich selbst", so Hopp. "Wir verweigern uns nicht dem ‚öffentlichen Interesse‘ nach Information. Wir gehen auch nicht davon aus, dass eine Berichterstattung über Mission, evangelische Christen und eine entsprechende Bildungsarbeit nur wohlwollend und unkritisch sein werden."

Der Akademie-Direktor kündigte daher an, rechtliche Schritte gegen das ZDF zu prüfen, da laut Strafgesetzbuch verdeckte Bild- und Tonaufnahmen und deren öffentliche Verbreitung strafbar seien. Gleiches gelte für den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, der im Fall der ZDF-Reporter ebenfalls geprüft werde.

Verstoß gegen Paragraf 201 des Strafgesetzbuches?

Rechtliche Grundlage ist in diesem Fall Paragraf 201 des Strafgesetzbuches, der die "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" unter Strafe stellt. Demnach macht sich strafbar, wer "das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht". Paragraf 201a stellt zudem unter Strafe, wer "von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt". Eine "Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes" ist dann nicht gegeben, wenn "die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird" – wie es im Gesetzestext heißt.

Der Geschäftsführer des Christlichen Medienverbundes KEP e.V., Wolfgang Baake, forderte in seiner Programmbeschwerde die "Frontal 21"-Redaktion auf, eine sachliche Richtigstellung zu veröffentlichen. Er warf der Redaktion vor, in dem Beitrag evangelikale Christen mit muslimischen, gewaltbereiten Fundamentalisten gleichgesetzt zu haben. "In dem Beitrag wurde bewusst der Versuch unternommen, christliche Märtyrer, die es auch heute noch gibt, zu diffamieren. Dass die christliche Kirche in ihrer 2.000-jährigen Geschichte Märtyrer hatte, wird verschwiegen. Allzu gern verweist man aber, wenn es ins politische Kalkül passt, auf Dietrich Bonhoeffer und Paul Schneider. Dass engagierte junge Christen in muslimischen Ländern wegen ihres diakonisch-caritativen Einsatzes, der aus ihrem christlichen Glauben motiviert ist, umgebracht werden, ist politisch nicht korrekt und wird deshalb auch so nicht dargestellt."

Brüdergemeinde Korntal: "Vorspiegelung falscher Tatsachen

Dieter Messner, Vorsteher der Evangelischen Brüdergemeinde Korntal, eine Mitgesellschafterin der Akademie für Weltmission, warf dem ZDF in einer Programmbeschwerde an ZDF-Intendant Markus Schächter eine "tendenziöse Berichterstattung" vor, "die Großteils durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommen ist". Die Autoren des Beitrages hätten sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Zutritt ins Gebäude der Akademie für Weltmission verschafft und vorher weder um ein Interview noch eine Anfrage an den Leiter der Akademie gerichtet. "Stattdessen vermitteln sie mit einer versteckten Kamera den Eindruck, als ob man hier nur heimlich filmen könne und suggerieren damit, dass die AWM konspirativ und damit für die Gesellschaft gefährlich sei. Die Journalisten haben somit das Gastrecht der AWM sträflich missbraucht", so Messner in dem Schreiben an ZDF-Intendant Schächter.

Weiter heißt es: "Aus unserer Sicht liegt der Tatbestand des Hausfriedensbruchs vor, die Rechtsordnung wurde nachhaltig verletzt. Hier haben wir es mit einer gezielten Rufmordkampagne zu tun." Es sei "schade und sehr bedauerlich, dass sich das auch mit Gebühren vieler bewusster Christen finanzierte ZDF in die Phalanx der unkritischen und unausgewogenen Berichterstatter über die angeblich gefährlichen Evangelikalen einreiht."
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,7611653,00.html
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