Die Staatsanwaltschaft Mannheim teilte diese Woche mit, nicht gegen die AfD-Politikerin Frauke Petry zu ermitteln. Deren Äußerungen Ende Januar zum Schusswaffengebrauch an der Grenze seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Diese Entscheidung sollte die Auseinandersetzung mit solchen Positionen fördern. Ein Kommentar von Jonathan Steinert
Die EU-Außengrenze der spanischen Exklave Melilla. Was tun, wenn Flüchtlinge über den Zaun klettern? Frauke Petrys Äußerungen zur Grenzsicherung sind umstritten, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Mit ihrer Äußerung zu Schusswaffen an der Grenze hat Frauke Petry, Bundesvorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD), wieder einmal die Empörung und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich und ihre Partei gezogen. In einem am 30. Januar in der Tageszeitung Mannheimer Morgen veröffentlichten Interview wurde sie gefragt, was ein Grenzpolizist tun sollte, wenn ein Flüchtling den Grenzzaun – sollte es einmal in Deutschland einen geben – überkletterte. Sie antwortete: „Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.“ Auf Nachfrage erklärte sie: „Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt.“
Die Empörung über Petrys Aussagen ist gerechtfertigt, denn die sind völlig unverhältnismäßig. Auf ihrer Facebookseite rechtfertigt sie sich zwar mit dem Verweis auf das „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“. Dort ist auch der Schusswaffengebrauch an der Grenze geregelt, allerdings deutlich eingeschränkter, als sie es in den Raum gestellt hat. Geschossen werden darf demnach nur, wenn sich Personen der wiederholten Weisung, anzuhalten, oder einer Personenüberprüfung „durch die Flucht zu entziehen versuchen“.
Meinungsfreiheit statt Volksverhetzung
Petry kann nicht behaupten, sie sei von der Zeitung falsch dargestellt worden. Sicher, andere Medien haben dieses Zitat herausgegriffen und aufgebauscht. Aber das Interview im Mannheimer Morgen hat sie selbst freigegeben, wie die Zeitung dokumentiert. Der Presserat wird das auch noch einmal überprüfen. Was Petry sagte, ist nicht frei von politischem Kalkül. Im Grunde hat sie darüber hinaus verraten, dass die AfD auch kein Konzept zur Lösung der Flüchtlingsproblematik hat.
Bei der Staatsanwaltschaft Mannheim gingen nach dem Interview vier Strafanzeigen gegen Petry wegen Volksverhetzung ein. Am Mittwoch hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, keine Ermittlungen einzuleiten. Die Äußerungen seien keine Volksverhetzung und Petry rufe nicht zu Straftaten auf. Selbst „als abwegig und sogar gefährlich empfundene Meinungen“ sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, begründet die Staatsanwaltschaft. Das ist ein wichtiges Signal. Denn bei allem Kopfschütteln über derart undifferenzierte und populistische Aussagen: Meinungen dürfen nicht einfach tabuisiert werden. Sondern eine demokratische Gesellschaft sollte sich umso mehr herausgefordert fühlen, sich mit diesen Positionen auseinander- und überzeugende Argumente entgegenzusetzen. Empörung allein hilft hier niemandem außer der AfD selbst. Leider haben die anderen Parteien und auch einige Medien im Umgang mit der AfD oft nicht viel mehr zu bieten. (pro)
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.
Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Externe Inhalte / Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.