Dank Online-Formular: Mehr Beschwerden beim Presserat

Seitdem Leser Beschwerden beim Deutschen Presserat auch über ein Online-Formular einreichen können, ist die Zahl der Beschwerden um fast 70 Prozent gestiegen. Seit einem Jahr ist der von Verleger- und Journalistenverbänden eingerichtete Presserat auch für journalistisch-redaktionelle Online-Medien zuständig.
Von PRO
Jeder kann sich beim Presserat über Zeitungen, Zeitschriften – und seit dem 1. Januar 2009 auch über journalistisch-redaktionelle Beiträge aus dem Internet – beschweren. Unter www.presserat.info kann ein Online-Beschwerdeformular ausgefüllt werden. Nicht zuständig ist der Presserat für Werbung und Rundfunk, also Fernsehen und Radio. Sollte die Beschwerde der Geschäftsstelle einleuchtend erscheinen, beschäftigt sich ein Beschwerdeausschuss mit ihr, der sich vier Mal im Jahr trifft. Nach einer Entscheidung kann der Rat eine öffentliche oder eine nicht-öffentliche Rüge gegen das verantwortliche Medium aussprechen, die eventuell auch veröffentlicht werden muss.

Wie das Magazin "Der Spiegel" berichtet, stieg die Zahl der Beschwerden beim Deutschen Presserat 2009 um rund 70 Prozent auf etwa 1.250. "Ein Grund dafür dürfte das neu eingeführte Beschwerdeformular im Internet sein", heißt es in der aktuellen Ausgabe. Ein deutlicher Trend sei zu beobachten: die Zahl der Eingaben gegen Boulevardzeitungen verdreifachte sich fast. Die Webseite der "Bild"-Zeitung etwa erhielt aus dem Stand sechs Rügen und konnte damit mit der Print-Ausgabe "Bild" gleichziehen.

Gegen überregionale Zeitungen richteten sich 92 Beschwerden. 2009 waren es nur 35. Inhaltlich ging es laut "Spiegel" größtenteils um Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Die Beschwerden gegen Print-Publikationen und Online-Veröffentlichungen verteilten sich annähernd gleich. In 161 Fällen wurden die Eingaben als unbegründet zurückgewiesen. Die Zahl der gerügten Artikel blieb konstant zum Vorjahr.

Der Deutsche Presserat dient der Selbstkontrolle der Medien. Leser und Betroffene können sich dort über mögliche Verstöße gegen den Pressekodex beschweren, also zum Beispiel gegen unfaire Recherchemethoden, Verunglimpfungen oder Schleichwerbung in redaktionellen Texten. Der Presserat kann die Missstände öffentlich anprangern – zum Beispiel mit einer Rüge, die das betroffene Medium abdrucken muss. (pro)
http://www.presserat.info/301.0.html
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