Dabrock kritisiert Widerspruchslösung bei Organspende

Der Theologe und Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Peter Dabrock, hat sich in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gegen die Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende stark gemacht. Gemeinsam mit dem Rechtsprofessor Steffen Augsberg kritisiert er einen „tiefgreifenden und problematischen Paradigmenwechsel“, sollte es zu der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewünschten Neuregelung kommen.
Von Anna Lutz
Peter Dabrock setzt sich für die Zustimmungslösung bei der Organspende ein – und positioniert sich so gegen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Laut Peter Dabrock ist die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgeschlagene sogenannte Doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende vor allem eines: eine Mogelpackung. Letztlich sehe der Gesetzesentwurf die Möglichkeit eines doppelten Widerspruches nämlich gar nicht vor: „Ausdrücklich wird die Möglichkeit ausgeschlossen, dass die nächsten Angehörigen ein ‚eigenes Entscheidungsrecht unter Beachtung des mutmaßlichen Willens des möglichen Organ- oder Gewebespenders‘ haben“, schreiben die Professoren in ihrem Aufsatz für die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ).

Stattdessen sei es „nicht bloß ungewollte Folge, sondern gerade Sinn der Gesetzesänderung, dass der unterlassene beziehungsweise nicht dokumentierte Widerspruch als Legitimation der Organspende verwendet wird“, heißt es weiter. „Einen tiefgreifenden und problematischen Paradigmenwechsel“ sehen die Autoren in dem Prinzip, dass Schweigen Zustimmung bedeuten soll. Damit unterminierten die Macher des Vorschlags den Begriff der Spende und deren freiwilligen Charakter. Sie etablierten darüber hinaus eine „kollektive Erwartungshaltung hinsichtlich des Zur-Verfügung-Stellens des eigenen Körpers“. Die Verfügungsmacht über den eigenen Körper auch über den Tod hinaus werde so begründungsbedürftig.

Patientenwille könnte missachtet werden

Zudem bringe der Gesetzesvorschlag praktische Probleme mit sich: Denn Maßnahmen, die die Organe für eine mögliche Entnahme schützen, müssten bereits eingeleitet werden, bevor der Hirntod festgestellt sei. Ob seitens des Patienten ein Widerspruch vorliege, solle laut Gesetzentwurf aber erst nach Feststellung des Hirntodes überprüft werden. Das könne dazu führen, dass der Patientenwille missachtet werde.

Dabrock und Augsberg zweifeln zudem an der Wirksamkeit der Neuregelung: „Wie der Schweizer Ethikrat in einer jüngst veröffentlichten Stellungnahme nochmals vorbildlich und konzise zusammengefasst hat, gibt es keine belastbare Grundlage dafür, dass zwischen der Einführung der Widerspruchslösung und der Erhöhung der Zahl der Organspenden ein kausaler Zusammenhang besteht“, schreiben sie. Die Autoren gehen deshalb davon aus, dass die Widerspruchslösung „allenfalls geringe positive Effekte“ zeigen werde. Sie wünschen sich bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag in diesem Herbst eine Mehrheit für die Zustimmungslösung, unter anderem vorgeschlagen von der Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock.

Zwei Gesetzesvorschläge im Bundestag

Die sogenannte doppelte Widerspruchslösung, neben Spahn getragen durch Abgeordnete wie SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, Georg Nüßlein (CSU) oder Petra Sitte (Linke), sieht vor, dass jeder Bürger ab 16 Jahren zum Organspender werden kann, der dem nicht zu Lebzeiten widersprochen hat. Im Zweifel sollen Angehörige glaubhaft machen, dass der Betroffene kein Spender sein wollte. Noch im August trugen 222 Abgeordnete diesen Gesetzesentwurf mit.

Eine weitere Parlamentariergruppe um Baerbock, Hermann Gröhe (CDU), Katja Kipping (Linke), Ulla Schmidt (SPD) und Otto Fricke (FDP), will eine Zustimmungslösung durchsetzen. Als Organspender registriert würden dann nur Menschen, die dem ausdrücklich zugestimmt haben. Informationen zur Organspende und die Abfrage des individuellen Wunsches sollen an das Abholen von Ausweispapieren bei den entsprechenden Behörden gekoppelt sein. Diesen Gesetzesentwurf trugen zuletzt 192 Abgeordnete.

Von: Anna Lutz

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