„Compact“ darf weiter erscheinen

Das Innenministerium hatte das rechtsextreme Magazin „Compact“ vergangenes Jahr verboten. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht geurteil: Das Verbot war nicht rechtens.

Das rechtsextreme „Compact“-Magazin darf weiter erscheinen. Das haben die Richter des Bundesverwaltungsgerichts am Dienstag in Leipzig entschieden. Der sechste Senat gab einer Klage von „Compact“ statt und hob das Verbot durch das Bundesinnenministerium vom Juni 2024 auf. (AZ: 6 A 4.24)

Bereits im August 2024 hatte das Gericht in einem Eilverfahren das Erscheinen des rechtsextremen Magazins vorerst und unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen. (AZ: 6 VR 1.24). Die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums richtete sich gegen die Compact-Magazin GmbH sowie die Conspect Film GmbH. Zur Begründung für das Verbot wurde angeführt, dass „Compact“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.

Das Ministerium hatte in den Beiträgen von „Compact“ eine aggressiv-kämpferische Haltung erkannt und die Absicht, das demokratische System fortlaufend zu delegitimieren. In den Beiträgen von „Compact“ überwögen verfassungsfeindliche Positionen und es gehe von ihnen ein beachtliches Gefährdungspotenzial aus. Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts können keine Rechtsmittel eingelegt werden.

epd
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