Im Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen bei medizinischer Indikation am „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ hat Chefarzt Joachim Volz am Donnerstag vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm einen weitgehenden Erfolg erzielt. Volz darf demnach sowohl in seiner Privatpraxis als auch in der kassenärztlichen Ambulanz des Krankenhauses Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, weil er dort kassenärztlich ermächtigter Arzt ist.
Im Rahmen einer stationären Aufnahme im Krankenhaus hat der Arbeitgeber laut Gericht jedoch ein Weisungsrecht. Daher wurde die Klage von Volz gegen diese Dienstanweisung des Klinikums Lippstadt abgewiesen. (AZ: 18 SLa 685/25)
Der Arzt hatte in dem Berufungsverfahren gegen zwei Weisungen des fusionierten „Klinikums Lippstadt – Christliches Krankenhaus geklagt, die ihm medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik insgesamt als auch in seiner Privatpraxis untersagen. Das Landesarbeitsgericht änderte nun die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamm ab, das im vergangenen August die Klage des Chefarztes gegen seinen Arbeitgeber abgewiesen hatte.
Erzbistum betont Achtung vor dem Leben
Das Gericht habe deutlich gemacht, dass seine private ärztliche Tätigkeit „nicht einfach durch kirchliche Vorgaben bestimmt werden kann“, erklärte Volz. „Auch in der Klinik darf ich Schwangerschaftsabbrüche einleiten“, sagte der Arzt. „Das sehe ich als großen Erfolg.“ Für seine Patientinnen sei das ein großer Gewinn. „Aber das grundsätzliche Problem ist noch nicht gelöst“, erklärte der Mediziner. Das Gericht habe keine Revision zugelassen. Er zähle daher jetzt „auf die Politik, dass sie das Recht in unserem Sinne ändern wird“.
Kurz vor Beginn der Verhandlung hatte Volz betont, es gehe ihm bei Schwangerschaftsabbrüchen ausschließlich um Fälle mit medizinischer Indikation. Das sei meistens der Fall, wenn der Mutter die Fortführung der Schwangerschaft aufgrund von physischer und psychischer Belastung nicht mehr zugemutet werden könne. Häufig habe das ungeborene Kind schwere Schäden.
Das Erzbistum Paderborn erklärte, es sehe sich mit der Berufungsentscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamm grundsätzlich in seiner Position bestätigt. „Für uns steht dabei das Menschenbild im Zentrum, das der katholischen Lehre zugrunde liegt: die unbedingte Achtung vor dem Leben, von der Empfängnis bis zum Lebensende.“ Man sehe auch das kirchliche Selbstbestimmungsrecht bestätigt. Das Erzbistum war in dem Verfahren keine Prozesspartei.
Rechtsstreit mit bundesweiter Aufmerksamkeit
Der Rechtsstreit hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte im März vorigen Jahres sind dort laut Gesellschaftsvertrag Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht. In erster Instanz hatte im August letzten Jahres das Klinikum Recht bekommen. Damals wies das Arbeitsgericht Hamm die Klage ab. Volz ging in Revision.
Außerdem startete der Chefarzt die Petition „Meine Hilfe kann keine Sünde sein!“, die bislang von etwa 340.000 Menschen unterzeichnet wurde. Darin erklärt er seit Übernahme des Krankenhauses durch einen katholischen Träger dürften er und sein Team keine Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen. „Das Verbot kann ich nicht akzeptieren.“ Er habe sich deshalb entschieden, dagegen zu klagen und die Petition „als Weckruf an die Politik und die Gesellschaft zu richten“. Vor dem Gerichtstermin fand am Vormittag eine Solidaritätsdemonstration mit rund 500 Menschen statt. An einer gleichzeitig stattfindenden Versammlung der „Aktion Lebensrecht für Alle“ kamen nach Polizeiangaben insgesamt 14 Teilnehmende zusammen.
In einer früheren Version des Artikels hieß es, der Kläger sie vor Gericht erfolgreich gewesen, da das Klinikum ihm nicht verbieten dürfe, Abtreibungen durchzuführen. Die Anweisung des Arbeitgebers sieht das Gericht aber für die stationäre Behandlung als rechtens an. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.