In dem Rechtsstreit über die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen am „Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus“ hat der Chefarzt Joachim Volz am Donnerstag vom Landesarbeitsgericht in Hamm Recht bekommen. Die Klinik darf dem Chefarzt demnach Schwangerschaftsabbrüche nicht untersagen. Das gilt auch für die Privatpraxis des Arztes.
Der Arzt hatte in dem Berufungsverfahren gegen zwei Weisungen des fusionierten Klinikums Lippstadt geklagt, die ihm medizinisch induzierte Schwangerschaftsabbrüche sowohl in der Klinik als auch in seiner Privatpraxis untersagen. Die Weisung des Krankenhauses für die Tätigkeit in der Praxis sei rechtsunwirksam, urteilte das Gericht nach einer mündlichen Verhandlung. Auch im Krankenhaus dürfen dem Arzt Abtreibungen nicht untersagt werden.
Rechtsstreit mit bundesweiter Aufmerksamkeit
Der Rechtsstreit hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Nach der Fusion des evangelischen Krankenhauses in Lippstadt mit dem katholischen Dreifaltigkeits-Hospital und dem Marien-Hospital in Erwitte sind dort laut Gesellschaftsvertrag Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Ausgenommen sind Abbrüche in Notfällen, wenn Lebensgefahr für die Mutter besteht. In erster Instanz hatte im August letzten Jahres das Klinikum Recht bekommen. Damals wies das Arbeitsgericht Hamm die Klage ab. Volz ging in Revision.
Außerdem startete der Chefarzt die Petition „Meine Hilfe kann keine Sünde sein!“, die bislang von etwa 340.000 Menschen unterzeichnet wurde. Darin erklärt er seit Übernahme des Krankenhauses durch einen katholischen Träger dürften er und sein Team keine Schwangerschaftsabbrüche mehr vornehmen. „Das Verbot kann ich nicht akzeptieren.“ Er habe sich deshalb entschieden, dagegen zu klagen und die Petition „als Weckruf an die Politik und die Gesellschaft zu richten“. Vor dem Gerichtstermin fand am Vormittag eine Solidaritätsdemonstration mit rund 500 Menschen statt.