Vier Mitglieder der christlichen Rockergang „True Life“ müssen wegen schwerer Körperverletzung für drei beziehungsweise sechs Jahre in Haft. Das Gericht stellte fest, dass die vier Männer Ende August vorigen Jahres von Baden-Württemberg nach Düsseldorf kamen, um dort mit einem anderen Rocker ein „Friedensgespräch“ zu führen und Streitigkeiten beizulegen. Es soll den Angeklagten zufolge um Glaubensfragen gegangen sein, das Gericht zweifelte dies angesichts der mitgebrachten Waffen an.
Wie mehrere Medien vom Prozess berichten, hat der Hauptangeklagte dreimal versucht, auf das Opfer, ein Mitglied der Gruppe „Black Jackets“ und selbst vorbestraft, zu schießen, doch die Pistole versagte. Daraufhin schossen die Christenrocker Reizgas auf das Opfer und verletzten es mit einem Messer lebensgefährlich.
Der Hauptangeklagte mit türkischen Wurzeln, früher Präsident der „Black Jackets“, leitete eine eigene freie Gemeinde in Freudenstadt, zu der auch die Mitangeklagten gehören. Auf YouTube gibt es zahlreiche Predigtvideos von ihm. Nach eigenen Angaben saß er bereits mehrere Jahre im Gefängnis und konvertierte dort vom Islam zum Christentum. Laut der Webseite der Gemeinde ist Evangelisation im Rockermilieu ein Schwerpunkt ihrer Arbeit.
Kampf der YouTube-Prediger
Wie verschiedene Medien berichteten, warfen mehrere Frauen dem Rocker-Prediger 2018 sexuellen Missbrauch vor. Der Schweizer Prediger Patrick Altendorfer von der Freikirche „Gott weiß es“, der ebenfalls regelmäßig auf YouTube postet, griff die Vorwürfe auf. Nachgewiesen werden konnte dem jetzt Verurteilten vor Gericht damals nichts. Altendorfer musste einige seiner Videos löschen und durfte die Anschuldigungen nicht mehr auf der Plattform verbreiten. Der Schweizer macht den deutschen Christenrocker auch für einen tätlichen Angriff auf sich verantwortlich. Auf YouTube beschuldigten sich die beiden gegenseitig, Menschen zu manipulieren und den Ruf des jeweils anderen zu schädigen.
Auch dem aktuellen Prozess wohnte Altendorfer bei. Im Gerichtsgebäude gab es zwischen einem Begleiter von ihm und dem Bruder des Hauptangeklagten offenbar eine Auseinandersetzung, woraufhin die Sicherheitskräfte einschreiten mussten, wie Altendorfer in einem Video berichtet.
Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision in nächsthöherer Instanz ist möglich.
Von: Jonathan Steinert