Christliche Plakate gegen Kommerz verboten

Christen in Frankfurt wollten auf Bussen gegen die Kommerzialisierung des Advents plakatieren. Die Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) hat ihnen das untersagt. Eine Entscheidung, die der Religionsfreiheit widerspricht, meint Staatsrechtlerin Ute Sacksofsky in der Frankfurter Rundschau (FR).

Von PRO

Die evangelische Kirche in Frankfurt musste jüngst einen harschen Dämpfer einstecken. In den Adventswochen wollten die Christen im Rahmen ihrer Aktion "Es steckt mehr dahinter" Busse und Bahnen plakatieren. Der Slogan sollte auf öffentlichen Verkehrsmitteln auf die Vermarktung der Vorweihnachtszeit hinweisen. Dazu wollten die Christen die entsprechenden Stellen als Werbeflächen anmieten. Ein Verweis auf die Internetseite der Kirche sollte Interessierten weitere Informationen bieten. Doch die VGF entschied sich gegen die Werbung, weil sie laut FR religiös und damit unzulässig sei.

Auch Gespräche zwischen der VGF-Geschäftsführung und der Kirche konnten die Bedenken des Verkehrsbetriebes nicht ausräumen, heißt es auf der Nachrichtenseite "rhein-main.net". Die Plakatierung bleibt verboten. Die FR zitiert dazu den Vorsitzenden des Evangelischen Arbeitskreises der CDU, Klaus Maier: "Die allgegenwärtige Kommerzialisierung von Advent und Weihnachten ist schon schlimm genug – die VGF setzt nun noch eins drauf." Weiter sagt er: "Bei der VGF darf man für kommerzielle Zwecke grenzenlos werben – aber jeder Hinweis, dass Advent und Weihnachten etwas mit der Kirche zu tun haben, ist verboten: Das stellt die Bedeutung dieser Feste auf den Kopf."

"Das verlangt die Religionsfreiheit"

Genau dieses Argument ist es auch, das Staatsrechtlerin Ute Sacksofsky von der Universität Frankfurt für wichtig hält. Im Interview mit der FR erklärt sie: "Grundsätzlich ist es natürlich das gute Recht eines Staates oder einer Stadt, auf Flächen in ihrem Eigentum Werbung zuzulassen oder sie nicht zu erlauben. Allerdings gilt aus meiner Sicht der Grundsatz der Gleichbehandlung." Das heiße etwa, wenn die Verkehrsgesellschaft Frankfurt anderen Werbern Fläche zur Verfügung stelle, müsse sie es auch bei Religionsgemeinschaften tun. Dies verlange die Religionsfreiheit. "Kommerzielle Äußerungen dürfen nicht gegenüber solchen privilegiert werden, die Konsumverhalten kritisch hinterfragen."

Auch die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) steht bei diesem Anliegen hinter der Kirche und fordert "Einzelfallentscheidungen". Jedes Reklamebegehren müsse wohlweißlich geprüft und nicht mit Standard-Begründungen abgewiegelt werden. So verfährt etwa die größte deutsche Verkehrsgesellschaft, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), wie die FR erklärt.

Laut "rhein-main.net" forderte auch die Vorsitzende des Evangelischen Regionalverbands Frankfurt, Esther Gebhardt, nun eine neue Prüfung des Falls: "Liebe Gesellschaft, liebe VGF, so leicht darf man es sich nicht machen: Unter dem Deckmantel der Neutralität die Spuren der Religion aus unserer Öffentlichkeit zu tilgen, ist ein falscher, ein bequemer, ein Konflikt vermeidender Weg." (pro)

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