Die Verurteilung, so Gröhe in seinem Brief, stehe "in klarem Widerspruch
zu dem für den Iran völkerrechtlich bindenden internationalen Pakt über
bürgerliche und politische Rechte". Nadarkhani solle ausschließlich
wegen seiner religiösen Überzeugung gehängt werden. Angeklagt ist er
wegen des "Abfalls vom islamischen Glauben" und der "Verbreitung
nichtislamischer Lehren". Diese Vergehen können im Iran mit der
Todesstrafe geahndet werden.
Der heute 34-jährige Vater von zwei Kindern war im Alter von 19 Jahren zum Christentum konvertiert und ist, laut "Welt"-Angaben, seit 2001 als Pastor in einem Netz von Hauskirchen tätig. Bei seiner erstmaligen Verhaftung 2006 war er nach zwei Wochen wieder freigelassen worden. 2009 protestierte er gegen ein Gesetz, dass auch Schulkinder nichtmuslimischen Glaubens zum Koranunterricht zwingt. Weil Nadarkhani es ablehnte, seinem Glauben abzuschwören, sitzt er seit 2009 im Gefängnis in Lakan ein.
"Ein fundamentales Menschenrecht"
"Die Möglichkeit der freien Religionsausübung ist ein fundamentales Menschenrecht. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wenn dieses Recht untergraben oder massiv mit Füßen getreten wird", moniert Gröhe. Der Vorstandssprecher der "Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte" (IGFM), Martin Lessenthin, prangert die Drangsalierung der religiösen Gruppen in dem iranischen Staat an. Auch die Bahai-Religion werde von den heftigen Repressalien durch das Ahmadinedschad-Regime gebeutelt.
Er befürchte, dass mit der drohenden Hinrichtung Nardakhanis "ein Exempel statuiert werden solle", zitiert die "Welt". Im Iran sind in diesem Jahr bereits über 80 Todesurteile vollstreckt worden. Zu den Hinrichtungsarten gehören barbarische Methoden wie die Steinigung. Vor dem Brief Gröhes hatte sich auf Initiative des Beauftragten der Deutschen Evangelischen Allianz am Sitz des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung, Wolfgang Baake bereits der deutsche Außenminister Guido Westerwelle (FDP) und Volker Kauder, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, für den Häftling eingesetzt.
Eine erschütternde Realität
Der Außenminister wollte die Umstände im Verfahren gegen Nadarkhani im Auswärtigen Amt zum Anlass nehmen, in Abstimmung mit den EU-Partnern dieses Anliegen bestmöglich zu unterstützen. Kauder zeigte sich damals froh über die jüngste Entwicklung, dass der Berufung des Pastors stattgegeben und der Fall zurück an die erste Instanz verwiesen wurde, die nun die Vorwürfe erneut prüfen muss. Dies verschaffe etwas Zeit, mit den zuständigen iranischen Behörden zu verhandeln. Der Einsatz für Religionsfreiheit sei angesichts der erschütternden Realität in diesem Land dringend geboten. (pro)