Das Choralsingen ist in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Damit erfährt die fast 500-jährige protestantische Tradition eine starke Wertschätzung. Das Kulturbüro der Evangelischen Kirche in Deutschland hatte sich dafür eingesetzt.
In den Kirchen hat das Choralsingen eine lange Tradition: Jetzt wurde es zum immateriellen Weltkulturerbe ernannt
Der protestantische Choral und dessen Gesang wird weit über die Kirchengrenzen hinaus genutzt. Auf Initiative des Kulturbüros des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird das Choralsingen deswegen in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden.
Die deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz würdigen damit die „spezifische musikalische Tradition im konfessionellen Raum als Bestandteil des protestantischen Lebensausdrucks“ und zugleich den Chorgesang als „Botschafter des interreligiösen Dialogs“. Der Dank gelte den Urvätern des protestantischen Chorals, seinen Dichtern und Komponisten. „Dazu gehören Jochen Klepper und Rolf Schweizer inzwischen ebenso selbstverständlich wie Paul Gerhardt und Johann Crüger“, heißt es in einer Pressemitteilung der EKD.
Wertschätzung und Strahlkraft
Die Evangelische Kirche bedanke sich bei denjenigen, die Choralsingen und den protestantischen Choral auf dem Wege zu dieser besonderen Würdigung maßgeblich unterstützt haben. Dies seien vor allem Kantoreien, Vokalensembles, Chöre und Organisten, die diese lebendige Tradition pflegten und gerade auch die Advents- und Weihnachtszeit sinnstiftend belebten.
Der Eintrag in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes unterstreiche die fundamentale Verankerung und Strahlkraft des Choralsingens. Sie verweise damit auch in „wesentlicher Form wertschätzend auf die künstlerische Arbeit aller Musizierenden, die damit verbundene kulturelle Bildung und deren nötige Bewahrung“. (pro)
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