„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dokumentiert den Verlust von Kontur und ergänzender Unterschiedlichkeit des partnerschaftlich-gesellschaftlichen Miteinanders“, schreibt Funk. Ausgangspunkt sei die idealisierende Vorstellung einer Form von Gleichheit, wie sie nur durch Gleichmacherei möglich ist.
Die Berufung auf den Gesetzgeber zeige, wie eingefahren das Schaukelspiel mit dem „schwarzen Peter“ zwischen Karlsruhe und Berlin läuft und gebe den Befürwortern in der Union im Gegensatz zu den oppositionär votierenden Richtern Landau und Kessal-Wulf Gelegenheit noch besser unterzutauchen. Die beiden Juristen hatten gegen die steuerliche Gleichstellung von „Homo-Ehen“ gestimmt.
Verarmte Gesellschaft
In den vergangenen 100 Jahren hätten eine linke und rechte Ideologie ihr Terror-Regime durch Gleichmacherei vorbereitet. „Wir betonen ausdrücklich die Verschiedenheit von Geschlecht, Begabung und Verantwortung. Eine Gesellschaft, die dies nicht erkennt, aushält und nutzt, wird verarmen und Abstand zu Identität und Bestimmung gewinnen“, bilanziert Funk
Im Gottesbezug erhalte jedes Individuum wachsenden Zugang zu seiner einzigartigen Persönlichkeit, mit der die Geschlechtlichkeit untrennbar verbunden ist. „Ohne Gottesbezug wird die Idee der Gleichstellung die Distanz zueinander vergrößern. Wir erkennen das Prinzip des (polaren) Dualismus bereichernd in sämtlichen Erfahrungsebenen des menschlichen Lebens“, meint er in seinem Schreiben. Das Ausmaß dieser richterlich/parlamentarischen Maßlosigkeit in konsequenter Umsetzung ist psychosozial, ökonomisch, rechtlich und emotional nicht auszudenken. (pro)