Bußgeld-Verfahren wegen Bibelspruch

Einem Taxifahrer in Essen droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Er hat einen Bibelspruch auf dem Heck seines Wagens. Weil der Gesetzgeber das verbietet, soll er jetzt zur Kasse gebeten werden.
Von Johannes Blöcher-Weil
Ein Taxistand am Berliner Flughafen

Auf dem Taxi von Jalil Mashali aus Essen steht ein Bibelvers aus Johannes 14,6: „Jesus Christus – der Weg – die Wahrheit und das Leben“. Damit möchte der 51-Jährige anderen Menschen seine Hoffnung weitergeben. Allerdings ist religiöse Werbung auf Taxis nicht erlaubt. Deswegen droht ihm eine Geldstrafe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 1998 geurteilt, dass Taxis eine wichtige Funktion im öffentlichen Personennahverkehr haben und eine Daseinsvorsorge für jedermann einnehmen. Deswegen prüfen die zuständigen Behörden jetzt die „unzulässige religiöse Werbung“. Der Fahrer soll nun Stellung beziehen. Das berichtet die „Bild“-Zeitung.

Demnach stammt der 51-Jährige aus dem Iran. Der ehemalige Moslem hat nach einem schweren Unfall zum christlichen Glauben gefunden. Insgesamt sei er damals 23 Mal operiert worden und habe sich sogar umbringen wollen. Eine ältere Frau betete damals mit ihm zu Jesus, er bekehrte sich.

„Mit dem Fisch nie ein Problem gehabt“

Da das Ordnungswidrigkeitenverfahren laufe, könne die Stadt Essen aktuell keine Auskünfte erteilen. Nach außen wirkende Werbung an Taxen und Mietwagen sei aber nur auf den seitlichen Fahrzeugtüren mit entsprechender Genehmigung zulässig. Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbandes Taxi und Mietwagen, rät seinem Kollegen deswegen, „seinen Glauben auf andere Art auszudrücken und zu leben“.

Mashali lässt den Sachverhalt gerade von einem Anwalt juristisch überprüfen. Bis das Ergebnis feststeht, will er den Bibelspruch erst einmal nicht entfernen. Er hatte auch auf seinem alten Auto ein religiöses Symbol in Form eines Fisch-Aufklebers  – und damit nach eigener Aussage nie ein Problem.

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