Bundestagsantrag: Wie weit darf die PID gehen?

Die unterschiedlichen Meinungen zur Präimplantationsdiagnostik (PID) gehen quer durch alle politischen Bundestagsfraktionen. Eine parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten, die eine begrenzte Zulassung der PID befürwortet, hat am heutigen Dienstag in Berlin ihren Gruppenantrag vorgestellt.
Von PRO

Nach dem Vorschlag sollen in Ausnahmefällen Gentests an Embryonen erlaubt werden. Für die Untersuchung künstlich erzeugter Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib beschreibt der Gesetzentwurf enge Grenzen. Vor allem Fehl- und Totgeburten oder die Geburt eines schwer kranken Kindes sollen auf diese Weise verhindert werden.

Weitere Anträge werden folgen

Initiatoren sind die Abgeordneten Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU), Carola Reimann (SPD), Petra Sitte (Linke) und Jerzy Montag (Grüne). In der Bundestags-Auseinandersetzung über die Zulässigkeit von PID werden weitere fraktionsübergreifende Gruppenanträge erwartet. Formiert hat sich bereits eine Abgeordnetengruppe, die ein völliges Verbot der PID-Technik erreichen will.

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Ulrike Flach sagte dem Radiosender "NDR Info", Voraussetzung für eine PID solle sein, dass es in der Familie eine schwere Erbkrankheit gebe oder das Leben gefährdet sei. Außerdem solle jede Frau das Recht haben, ihren persönlichen Fall mit der Ethikkommission zu diskutieren. Derzeit könnten Frauen erst in der Schwangerschaft den Embryo untersuchen lassen und müssten dann entscheiden, ob sie abtreiben oder nicht, erläuterte Flach.

Ausdrückliches Verbot von "Designer-Babys"

Der CDU-Abgeordnete Hintze sagte, der von seiner Gruppe entwickelte Gesetzentwurf schaffe Rechtssicherheit für betroffene Paare und Ärzte. Er verbiete ausdrücklich sogenannte "Designer-Babys" oder auch eine Geschlechtsauswahl vor Einpflanzung in den Mutterleib. Ausnahmen sollten dann möglich sein, wenn ein Elternteil die Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich trägt oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen sei. Die Abstimmung im Bundestag zu diesem Thema soll ohne Fraktionszwang erfolgen.

Mit Hilfe der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Erbkrankheiten hin untersucht, bevor sie in den Mutterleib eingepflanzt werden. Sie können aussortiert werden, wenn eine Fehlgeburt oder die Geburt eines behinderten Kindes droht. Die Befürworter halten es für unethisch, den Menschen diese medizinische Möglichkeit zu verweigern. Sie verweisen auch darauf, dass das Verfahren "Schwangerschaften auf Probe" vermeiden kann. Die Untersuchung auf Erbgutschäden während der Schwangerschaft sei schließlich erlaubt. Werde dabei ein Defekt festgestellt, kann die Schwangerschaft unter bestimmten Umständen abgebrochen werden.

Kritiker argumentieren damit, dass das Grundgesetz die Tötung menschlichen Lebens verbiete. Da sich die PID nicht eingrenzen lasse, wäre die Türe offen, um sogenannte "Designer-Babys" zu erzeugen. Prominenteste Kritikerin ist Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sie hatte auf dem CDU-Bundesparteitag betont: "Ich bin für ein Verbot der PID, weil ich einfach Sorge habe, dass wir die Grenzen nicht richtig definieren."

Eine rechtliche Grauzone

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat am Dienstag vor einer Diskriminierung Behinderter durch Gentests an Reagenzglas-Embryonen gewarnt. ZdK-Präsident Alois Glück warb "für ein ausnahmsloses Verbot der Präimplantationsdiagnostik", da sonst eine Grenze überschritten werde. Bei der PID "stellt sich die Frage, welches Leben als erwünscht gelten soll und welches nicht", sagte er der "Passauer Neuen Presse".

Der Bundesgerichtshof hatte im Juli entschieden, dass die PID keinen strafbaren Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz darstellt. Das 1991 in Kraft getretene Gesetz erwähnt das Verfahren nicht, es war damals in Deutschland nicht verfügbar. Ohne Neuregelung könnte die PID also durchgeführt werden – allerdings in einer rechtlichen Grauzone. (pro)

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